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Re: Germany: school closures
FAQ on pandemic Influenza A H1 N1 for schools
(Information for the head of the school and leadership team, students and parents, additional links) from the Hessian Ministry of education (German language only):
Hessisches Kulturministerium:
http://www.hkm.hessen.de/irj/HKM_Internet?cid=34d0e348eb8d029542e2c71ff2e75b37
I. H?ufig gestellte Fragen und Antworten f?r die Schulleitung
Stand: 17.08.2009
Was m?ssen Sch?ler, ihre Eltern und Lehrer ?ber die Neue Influenza wissen?
Informationen zum Krankheitsbild, den erforderlichen Ma?nahmen im Erkrankungsfall sowie zur Vermeidung von Ansteckungen f?r Sch?ler und Sch?lerinnen und ihre Eltern finden sich im Merkblatt II: ?Informationen f?r Sch?lerinnen und Sch?ler und ihre Eltern?. Diese sollten allen Sch?lern und Lehrern zur Verf?gung gestellt werden. Dar?ber hinaus sollte jede Schule pr?fen, welche anderen, unterrichts?hnlichen Aktivit?ten an der Schule bzw. ?ber die Schule den Sch?lern (z.B. auch durch externes Personal) angeboten werden, wie Nachmittagsbetreuung, Turnstunden, Musik- oder Koch-AGs etc. und die dort t?tigen Lehrkr?fte entsprechend informieren.
Ist ein Mundschutz f?r Lehrkr?fte / Sch?ler n?tig?
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (sog. OP Maske) f?r Lehrkr?fte und Sch?ler wird derzeit nicht empfohlen. Es ist nicht erwiesen, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der ?ffentlichkeit vor einer Erkrankung sch?tzt (vgl. www.rki.de). Bei geh?uftem Auftreten der Erkrankung kann die Verwendung von Mund-Nasen-Schutz jedoch sinnvoll sein. Die Anwendung sollte jedoch zuvor ge?bt werden.
Was ist zu tun, wenn ein Kind krank zur Schule kommt oder Kinder oder Lehrkr?fte w?hrend des Aufenthalts in der Schule erkranken?
Das kranke Kind darf nicht am Unterricht teilnehmen. Wenn die Symptome auf eine Neue Influenza hinweisen, wird das Kind umgehend mit dem Informationsblatt f?r Sch?ler und Eltern (Merkblatt II) nach Hause geschickt. Bis zum Eintreffen der Eltern muss das erkrankte Kind getrennt von den gesunden Kindern bleiben. Ist ein Kontakt zum erkrankten Kind mit einem Abstand von weniger als 2 Meter unvermeidbar, sollten beide (erkranktes Kind und Kontaktperson) einen Mund-Nasen-Schutz tragen. F?r die Eltern besteht keine gesetzliche Verpflichtung, die Diagnose der Neuen Influenza der Schule mitzuteilen. Es erscheint aber sinnvoll, mit den Eltern Absprachen zur Information zu treffen.
Entsprechendes gilt f?r Lehrkr?fte.
Wenn mehr als zwei Kinder in einer Schulklasse oder mit sonstigem Kontakt zueinander Symptome aufweisen, die auf die Neue Influenza hindeuten, dann muss nach dem Infektionsschutzgesetz (? 34 Abs. 6) die Schulleitung dies dem Gesundheitsamt mitteilen. Das Gesundheitsamt kann veranlassen, dass Untersuchungen bei den Kindern durchgef?hrt werden.
Erkrankte Kinder und Lehrer k?nnen 10 Tage nach Erkrankungsbeginn die Schule wieder besuchen.
Muss jedes erkrankte Kind getestet werden?
Nein, ein Labortest ist keine notwendige Voraussetzung zur ?rztlichen Behandlung. Der behandelnde Arzt entscheidet, ob eine labordiagnostische Abkl?rung erforderlich ist.
Was geschieht mit Geschwisterkindern/Eltern?
Auch Geschwister und Eltern eines best?tigten Falles von Neuer Influenza, die mit diesem im selben Haushalt leben, d?rfen weiter die Schule besuchen. Da eine Virusausscheidung jedoch in seltenen F?llen schon vor Erkrankungsbeginn bzw. auch durch asymptomatisch infizierte Personen erfolgen kann, sollten Kontakte zu Personen, die ein erh?htes Risiko einer schweren Erkrankung haben, vermieden werden. Das bedeutet, diese Geschwisterkinder/Eltern sollen sich vor Ansteckung sch?tzen und in den Tagen nach ungesch?tztem Kontakt keine Einrichtungen von chronischen kranken Menschen bzw. von unter zweij?hrigen Kindern besuchen, bzw. nur in Absprache mit dem ?rtlich zust?ndigen Gesundheitsamt T?tigkeiten im medizinischen Bereich aus?ben.
Welche Ma?nahmen muss eine Lehrkraft/ die Schule ergreifen?
Bei der milden Verlaufsform der Erkrankung werden derzeit keine besonderen Ma?nahmen mehr empfohlen, wenn eine Sch?lerin/ein Sch?ler mit einer Erkrankung an Neuer Influenza mit Symptomen die Schule besucht hat. Gesunde Mitsch?ler oder Lehrer sollten lediglich in der Folgezeit darauf achten, ob sie selber krank werden und dann in jedem Fall die Schule nicht besuchen. Besonders gef?hrdete Kinder sollten jedoch im Vorfeld identifiziert werden, damit geeignete Ma?nahmen f?r diese Kinder getroffen werden k?nnen, sollten F?lle der Neuen Influenza (?Schweinegrippe?) in der Schule auftreten.
Was ist, wenn eine Lehrkraft erkrankt? Muss sie getestet werden?
Auch f?r die Lehrerinnen und Lehrer entscheidet der behandelnde Arzt, ob eine labordiagnostische Abkl?rung erforderlich ist.
Braucht man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, um wieder arbeiten zu k?nnen?
Eine Unbedenklichkeitserkl?rung ist weder erforderlich noch sinnvoll und kann auch von keinem Arzt ausgestellt werden. Wenn ein Erwachsener an Neuer Influenza erkrankt ist, so darf dieser sieben Tage nach Beginn der ersten Symptome wieder in der Einrichtung arbeiten.
Ist es sinnvoll, dass sich Personen, die direkt vor Schulbeginn aus dem Urlaub zur?ckkehren, vorsorglich untersuchen lassen?
Vorsorgliche Laboruntersuchungen bei gesunden Personen sind nicht sinnvoll. Sie werden daher weder von ?rzten noch Gesundheits?mtern angeboten.
Gibt es Situationen, in denen ggf. eine Schule geschlossen wird?
Es gibt keinen Automatismus, der zur Schlie?ung einer Schule f?hrt. Falls in einer Einrichtung mehrere F?lle auftreten, so entscheidet das zust?ndige Gesundheitsamt unter Ber?cksichtigung der spezifischen Gegebenheiten, welche Ma?nahmen zu ergreifen sind. In Abh?ngigkeit von den Erregereigenschaften und dem Verlauf der Pandemie kann das Gesundheitsamt in Abstimmung mit den zust?ndigen Schultr?gern im Einzelfall die Schlie?ung von Gemeinschaftseinrichtungen veranlassen. Eine allgemeine Schlie?ung von Gemeinschaftseinrichtungen durch die Landesregierung ist zwar m?glich, aber derzeit nicht angezeigt oder vorgesehen.
Sind Stoffhandt?cher oder Stofftaschent?cher aus hygienischer Sicht akzeptabel?
Stoffhandt?cher oder Stofftaschent?cher sollten nicht zum Einsatz kommen; es sollten ausschlie?lich Papiertaschent?cher und Einmal-Handt?cher benutzt werden.
Was muss bei der Abfallentsorgung beachtet werden
F?r die Abfallentsorgung ergeben sich keine Ver?nderungen gegen?ber der ?blichen Vorgehensweise.
Reinigungsma?nahmen
Bei zunehmendem Auftreten von Neuer Influenza in einer Einrichtung kann eine erh?hte Reinigungsfrequenz von Oberfl?chen mit h?ufigem Kontakt (z.B. T?rklinken, Handl?ufe, Spielzeug, Computertastaturen, Arbeitsfl?chen) neben den allgemeinen Hygieneempfehlungen sinnvoll sein.
Welche Regelungen gelten f?r Schwangere?
Schwangere gelten als Personengruppe mit einem h?heren Risiko f?r Komplikationen. Bis zur Verf?gbarkeit eines geeigneten Impfstoffs m?ssen je nach Gef?hrdungslage besondere Schutzma?nahmen f?r Schwangere in Abstimmung mit dem Arbeitgeber/Dienstherrn getroffen werden.
1. Beim ersten Auftreten der Erkrankung in der Einrichtung sollen schwangere Besch?ftigte nicht weiter in der Klasse oder in den Kursen oder Gruppen eingesetzt werden, in denen der Krankheitsfall aufgetreten ist.
2. Treten weitere Erkrankungen in der Einrichtung auf, darf die Schwangere einschlie?lich des zehnten Tages nach dem zuletzt aufgetretenen Fall nicht mehr in der Einrichtung mit pers?nlichem und r?umlichem Kontakt zu Sch?lerinnen und Sch?lern besch?ftigt werden. Die M?glichkeit der Umsetzung auf einen anderen, geeigneten Arbeitsplatz mit geringem Infektionsrisiko (z.B. die Erf?llung administrativer Aufgaben, T?tigkeiten in abgetrennten R?umen, vor?bergehende Abordnung an die Schulaufsicht oder an eine andere Schule oder die Erledigung von Dienstaufgaben zu Hause) ist vom Arbeitgeber/Dienstherr zu pr?fen. Ist keine Besch?ftigung mit geringem Infektionsrisiko m?glich, ist die Schwangere freizustellen.
3. Schwangeren Besch?ftigten wird dar?ber hinaus empfohlen, zur Absch?tzung ihrer pers?nlichen Gef?hrdungssituation ihren behandelnden Arzt aufzusuchen.
4. F?r schwangere Sch?lerinnen sind die vorstehenden Regelungen sinngem?? anzuwenden.
K?nnen noch gr??ere Veranstaltungen (z.B. Tag der Offenen T?r, Erntedankfest, Bundesjugendspiele, Einschulung usw.) bzw. Klassenfahrten stattfinden?
Es gibt derzeit keine Empfehlung, gr??ere Veranstaltungen abzusagen. Personen mit Symptomen sollten diese Veranstaltungen nicht besuchen.
Sollte man sich trotzdem gegen die normale, saisonale Grippe impfen lassen?
Das Auftreten der Neuen Influenza schlie?t nicht aus, dass im kommenden Herbst/Winter auch die ?bliche saisonale Influenza auftreten wird. Insofern gelten weiterhin die ?blichen Impfempfehlungen f?r die saisonale Influenza.
Gibt es Vorschl?ge, was ich als Schulleiterin/-leiter bzw. Lehrkraft tun kann?
Problembewusstsein und Eigenverantwortlichkeit bei den Sch?lerinnen und Sch?lern erh?hen, durch
? Fachliche Aufkl?rung (z.B. ?Wir gegen Viren?)
? Poster, Flyer, Informationsveranstaltung etc.
? Einstellen von Informationen auf die Schul-Homepage
? Unterrichtseinheiten, AGs, Schulung der Kinder (z.B. zu Themen wie Hygiene oder Infektionskrankheiten)
? Sch?lerzeitung
? Ggf. Arztvortrag und Fragestunde mit Sch?lern
Ma?nahmen der Schule
? Eine Person f?r die Kl?rung aller Fragen rund um die Neue Influenza benennen (Pandemiebeauftragter) vgl. ?Arbeitshilfe ? Hygieneplan f?r Schulen?
? Hygienevoraussetzungen schaffen (Seifenspender, Papierhandt?cher, Abfalleimer, etc.) vgl. ?Arbeitshilfe ? Hygieneplan f?r Schulen?
? Wartebereiche und Betreuung f?r Sch?ler mit Symptomen sicherstellen, bis Eltern zur Abholung kommen
? Lehrerkonferenz zum Thema bzw. Elternabend einberufen
? Unterrichtsmaterialien f?r Kranke entwickeln (z.B. kurze Lehrbriefe von den Lehrerinnen/ Lehrern, telefonische Durchsage des durchgenommenen Lehrstoffs und Empfehlung der Nacharbeitung im entsprechenden Lehrbuch)
http://www.hkm.hessen.de/irj/HKM_Internet?cid=e35feeb39f01fbbb8a0f4de5107fda75
II. Informationen f?r Sch?lerinnen und Sch?ler und ihre Eltern zum Umgang mit der ?Neuen Influenza A/H1N1? (Schweinegrippe)
Stand: 14.08.2009 ? Aktualisierung erfolgt bei wesentlichen ?nderungen
Liebe Sch?lerinnen und Sch?ler, liebe Eltern,
wie Sie wissen, hat sich die Neue Influenza A/H1N1, auch Schweinegrippe genannt, inzwischen auf allen Kontinenten ausgebreitet. In Deutschland hat sich ein Gro?teil der Erkrankten im Ausland angesteckt. In der n?chsten Zeit ist mit einer weiteren Zunahme von Erkrankungen zu rechnen.
Gl?cklicherweise verl?uft die Erkrankung in den allermeisten F?llen mild. Schwere Verl?ufe sind selten und vor allem bei Personen mit chronischen Leiden beobachtet worden. Hierzu z?hlen Asthma bronchiale, Herz-Kreislauferkrankungen oder extremes ?bergewicht. Aber auch Schwangere und kleine Kinder, besonders S?uglinge in den ersten sechs Lebensmonaten, sind gef?hrdet. Im Folgenden erhalten Sie die wichtigsten Informationen zur Neuen Influenza.
?bertragung
In der Regel erfolgt die Ansteckung von Mensch zu Mensch durch kleinste Tr?pfchen, die beim Niesen, Husten, Singen und Sprechen von Erkrankten freigesetzt und von Gesunden eingeatmet werden. Gelangen virushaltige Tr?pfchen auf H?nde oder Oberfl?chen wie T?rklinken, k?nnen Sie auch ?ber die H?nde in den Mund oder die Nase gelangen und zur Ansteckung f?hren.
Krankheitszeichen
Die Symptome der ?Neuen Grippe? entsprechen denen der gew?hnlichen Grippe:
? Fieber, meist pl?tzlich einsetzend
? Halsschmerzen
? Husten und / oder Atemnot
? Schnupfen / eine laufende Nase
? Kopf - und Gliederschmerzen
? seltener Durchfall und / oder Erbrechen
Ma?nahmen im Erkrankungsfall
Sollten sich bei Ihrem Kind die oben beschriebenen Symptome zeigen und Ihr Kind ?rztliche Hilfe ben?tigen, informieren Sie bitte Ihren Hausarzt oder Kinderarzt telefonisch, bevor Sie die Praxis aufsuchen. Teilen Sie ihm mit, falls Ihr Kind in den letzten 7 Tagen im Ausland war oder ggf. engen Kontakt zu einem Erkrankten mit nachgewiesener Neuer Grippe hatte. Nur so kann Ihr Arzt Vorkehrungen treffen, um weitere Ansteckungen zu vermeiden. In dringenden F?llen rufen Sie den ?rztlichen Notdienst.
Die Notaufnahmen der Kliniken stehen nur f?r schwere Erkrankungen zur Verf?gung. Leicht erkrankte Patienten werden von der Notaufnahme der Kliniken an den Hausarzt bzw. Kinderarzt verwiesen. Zur Behandlung, falls sie ?berhaupt erforderlich ist, reichen in den meisten F?llen fiebersenkende, schmerzstillende Medikamente. Bitte beachten Sie, dass Kindern und Jugendlichen kein ASS ) zur Fiebersenkung(Acetylsalicyls?ure, z.B. Aspirin gegeben werden soll.
Grunds?tzlich sollten an Grippe erkrankte Menschen zu Hause bleiben und unn?tige Kontakte zu anderen Personen vermeiden. Falls Ihr Kind mit grippalen Symptomen erkrankt ist, z.B. nach R?ckreise aus dem Urlaub, sollte es in jedem Fall zu Hause bleiben, solange es krank ist. Hierdurch wird eine Ansteckung anderer Kinder in der Einrichtung vermieden. Au?erdem wird Ihr Kind schneller gesund.
Dauer der Ansteckungsf?higkeit
Bereits einen Tag vor Symptombeginn und bis zu einer Woche nach Beginn der Grippesymptome k?nnen Erkrankte ansteckend sein, Kinder auch l?nger. Ihr Kind sollte die Schule daher bis 10 Tage nach Erkrankungsbeginn nicht besuchen, bzw. ? falls es l?nger als 10 Tage krank ist ? bis es wieder gesund ist. Eine Virenausscheidung kann auch durch infizierte Personen erfolgen, die selbst nicht erkranken.
Weitergehende Ma?nahmen wie Schulschlie?ungen sind derzeit nicht geplant.
Laboruntersuchungen
Die Diagnose der Neuen Influenza st?tzt sich in erster Linie auf Krankengeschichte und Beschwerdebild. Eine Laboruntersuchung ist nur bei schweren Verl?ufen erforderlich. Bei be-schwerdefreien Angeh?rigen von Erkrankten sollte sie grunds?tzlich nicht durchgef?hrt werden.
So k?nnen Sie sich und Ihre Haushaltsangeh?rigen vor einer Ansteckung sch?tzen
? Falls Sie oder Ihr Kind erkrankt sind, sollte die erkrankte Person m?glichst in einem getrennten Zimmer schlafen.
? Die/der Erkrankte sollte die Mahlzeiten allein einnehmen, entweder in einem getrennten Zimmer oder zu einer anderen Zeit als die ?brigen Haushaltsmitglieder.
? Wenn n?here Kontakte zum Erkrankten mit einem Abstand von weniger als 2 Meter unvermeidbar sind, etwa bei Pflege des Erkrankten, sollten beide einen chirurgischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Sie k?nnen diesen z.B. in Ihrer Apotheke erwerben. Er hemmt beim Erkrankten die Freisetzung von Viren; bei Kontaktpersonen deren Einatmung.
? Vermeiden Sie es, die Schleimh?ute von Mund, Augen und Nase mit ungewaschenen H?nden zu ber?hren.
? L?ften Sie geschlossene R?ume 3 bis 4 Mal t?glich f?r jeweils 10 Minuten, um die Zahl der Viren in der Luft zu verringern.
? Waschen Sie Ihre H?nde mehrmals t?glich 20 bis 30 Sekunden mit Wasser und Seife, auch zwischen den Fingern, besonders vor und nach jedem Kontakt mit der/dem Erkrankten.
? Sollten Ihre Haushaltsangeh?rigen zu den Personen geh?ren, bei denen es evtl. zu schweren Verl?ufen kommen kann, z. B. Schwangere, S?uglinge und Kleinkinder bis 24 Monate, Erkrankte mit geschw?chtem Immunsystem oder chronisch Kranke, informieren Sie bitte Ihren Arzt dar?ber.
? Halten Sie beim Husten Abstand zu anderen Personen. Husten und niesen Sie bitte in ein Einmaltaschentuch oder notfalls in die Ellenbeuge, nicht jedoch in die H?nde. Das Einmaltaschentuch sollte sofort nach Gebrauch in einer Abfallt?te entsorgt werden.
? Halten Sie sich fern von Personen mit akuten Atemwegserkrankungen.
? Verzichten Sie auf den ?blichen H?ndedruck und andere k?rperliche Kontakte bei der Begr??ung.
Impfung gegen die neue Grippe
Der Impfstoff gegen die gew?hnliche, saisonale Wintergrippe sch?tzt nicht vor der Neuen Influenza. Fr?hestens ab Oktober 2009 wird es vermutlich einen Impfstoff gegen die neue Grippe geben. Da Impfstoff nicht sofort im ben?tigten Umfang zur Verf?gung stehen wird, m?ssen zuerst die besonders gef?hrdeten Menschen wie chronisch Kranke, Schwangere, und zu deren indirekten Schutz das medizinische Personal geimpft werden.
http://www.hkm.hessen.de/irj/HKM_Internet?cid=0a7d7b1c07ce1815026cbb72b55c8ac9
III. Liste mit weiteren Beratungs- und Informationsangeboten
Stand: 17.08.2009
Zur Beratung stehen zur Verf?gung:
? Die regionalen Gesundheits?mter
? Kostenlose Hotline des Bundesministerium f?r Gesundheit
(Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr)
Tel. 0800 44 00 55 0
Weitere Informationen:
? Seiten der Hessischen Landesregierung
www.hessen.de
? Hessisches Ministerium f?r Arbeit, Familie und Gesundheit
Postfach 3140, 65021 Wiesbaden, Tel. 0611 8170
www.hmafg.hessen.de
? Hessisches Kultusministerium
Postfach 3160, 65021 Wiesbaden, Tel. 0611 3680
www.hkm.hessen.de
? Robert Koch-Institut (RKI)
Postfach 650261, 13302 Berlin, Tel. 030 187540
www.rki.de
? Beauftragte f?r Migration, Fl?chtlinge und Integration
Hier finden sich allgemeine Informationen zur neuen Influenza auch in mehreren Fremdsprachen
www.bundesregierung.de/nn_56546/Content/DE/Artikel/IB/Artikel/2009-07-15-neue-grippe.html
? Informationen des Bundesministeriums f?r Gesundheit
www.bmg.bund.de
? Bundeszentrale f?r gesundheitliche Aufkl?rung (BZgA)
Ostmerheimer Str. 220, 51109 K?ln, Tel. 0221 89920
www.bzga.de/schweinegrippe
? Die BzgA-Kampagne ?Wir gegen Viren? mit Flyern und Postern
www.wir-gegen-viren.de
? Institut f?r Hygiene und ?ffentliche Gesundheit der Universit?t Bonn
www.hygiene-tipps-fuer-kids.de
? Infektionsschutzgesetz
www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html
FAQ on pandemic Influenza A H1 N1 for schools
(Information for the head of the school and leadership team, students and parents, additional links) from the Hessian Ministry of education (German language only):
Hessisches Kulturministerium:
http://www.hkm.hessen.de/irj/HKM_Internet?cid=34d0e348eb8d029542e2c71ff2e75b37
I. H?ufig gestellte Fragen und Antworten f?r die Schulleitung
Stand: 17.08.2009
Was m?ssen Sch?ler, ihre Eltern und Lehrer ?ber die Neue Influenza wissen?
Informationen zum Krankheitsbild, den erforderlichen Ma?nahmen im Erkrankungsfall sowie zur Vermeidung von Ansteckungen f?r Sch?ler und Sch?lerinnen und ihre Eltern finden sich im Merkblatt II: ?Informationen f?r Sch?lerinnen und Sch?ler und ihre Eltern?. Diese sollten allen Sch?lern und Lehrern zur Verf?gung gestellt werden. Dar?ber hinaus sollte jede Schule pr?fen, welche anderen, unterrichts?hnlichen Aktivit?ten an der Schule bzw. ?ber die Schule den Sch?lern (z.B. auch durch externes Personal) angeboten werden, wie Nachmittagsbetreuung, Turnstunden, Musik- oder Koch-AGs etc. und die dort t?tigen Lehrkr?fte entsprechend informieren.
Ist ein Mundschutz f?r Lehrkr?fte / Sch?ler n?tig?
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (sog. OP Maske) f?r Lehrkr?fte und Sch?ler wird derzeit nicht empfohlen. Es ist nicht erwiesen, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der ?ffentlichkeit vor einer Erkrankung sch?tzt (vgl. www.rki.de). Bei geh?uftem Auftreten der Erkrankung kann die Verwendung von Mund-Nasen-Schutz jedoch sinnvoll sein. Die Anwendung sollte jedoch zuvor ge?bt werden.
Was ist zu tun, wenn ein Kind krank zur Schule kommt oder Kinder oder Lehrkr?fte w?hrend des Aufenthalts in der Schule erkranken?
Das kranke Kind darf nicht am Unterricht teilnehmen. Wenn die Symptome auf eine Neue Influenza hinweisen, wird das Kind umgehend mit dem Informationsblatt f?r Sch?ler und Eltern (Merkblatt II) nach Hause geschickt. Bis zum Eintreffen der Eltern muss das erkrankte Kind getrennt von den gesunden Kindern bleiben. Ist ein Kontakt zum erkrankten Kind mit einem Abstand von weniger als 2 Meter unvermeidbar, sollten beide (erkranktes Kind und Kontaktperson) einen Mund-Nasen-Schutz tragen. F?r die Eltern besteht keine gesetzliche Verpflichtung, die Diagnose der Neuen Influenza der Schule mitzuteilen. Es erscheint aber sinnvoll, mit den Eltern Absprachen zur Information zu treffen.
Entsprechendes gilt f?r Lehrkr?fte.
Wenn mehr als zwei Kinder in einer Schulklasse oder mit sonstigem Kontakt zueinander Symptome aufweisen, die auf die Neue Influenza hindeuten, dann muss nach dem Infektionsschutzgesetz (? 34 Abs. 6) die Schulleitung dies dem Gesundheitsamt mitteilen. Das Gesundheitsamt kann veranlassen, dass Untersuchungen bei den Kindern durchgef?hrt werden.
Erkrankte Kinder und Lehrer k?nnen 10 Tage nach Erkrankungsbeginn die Schule wieder besuchen.
Muss jedes erkrankte Kind getestet werden?
Nein, ein Labortest ist keine notwendige Voraussetzung zur ?rztlichen Behandlung. Der behandelnde Arzt entscheidet, ob eine labordiagnostische Abkl?rung erforderlich ist.
Was geschieht mit Geschwisterkindern/Eltern?
Auch Geschwister und Eltern eines best?tigten Falles von Neuer Influenza, die mit diesem im selben Haushalt leben, d?rfen weiter die Schule besuchen. Da eine Virusausscheidung jedoch in seltenen F?llen schon vor Erkrankungsbeginn bzw. auch durch asymptomatisch infizierte Personen erfolgen kann, sollten Kontakte zu Personen, die ein erh?htes Risiko einer schweren Erkrankung haben, vermieden werden. Das bedeutet, diese Geschwisterkinder/Eltern sollen sich vor Ansteckung sch?tzen und in den Tagen nach ungesch?tztem Kontakt keine Einrichtungen von chronischen kranken Menschen bzw. von unter zweij?hrigen Kindern besuchen, bzw. nur in Absprache mit dem ?rtlich zust?ndigen Gesundheitsamt T?tigkeiten im medizinischen Bereich aus?ben.
Welche Ma?nahmen muss eine Lehrkraft/ die Schule ergreifen?
Bei der milden Verlaufsform der Erkrankung werden derzeit keine besonderen Ma?nahmen mehr empfohlen, wenn eine Sch?lerin/ein Sch?ler mit einer Erkrankung an Neuer Influenza mit Symptomen die Schule besucht hat. Gesunde Mitsch?ler oder Lehrer sollten lediglich in der Folgezeit darauf achten, ob sie selber krank werden und dann in jedem Fall die Schule nicht besuchen. Besonders gef?hrdete Kinder sollten jedoch im Vorfeld identifiziert werden, damit geeignete Ma?nahmen f?r diese Kinder getroffen werden k?nnen, sollten F?lle der Neuen Influenza (?Schweinegrippe?) in der Schule auftreten.
Was ist, wenn eine Lehrkraft erkrankt? Muss sie getestet werden?
Auch f?r die Lehrerinnen und Lehrer entscheidet der behandelnde Arzt, ob eine labordiagnostische Abkl?rung erforderlich ist.
Braucht man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, um wieder arbeiten zu k?nnen?
Eine Unbedenklichkeitserkl?rung ist weder erforderlich noch sinnvoll und kann auch von keinem Arzt ausgestellt werden. Wenn ein Erwachsener an Neuer Influenza erkrankt ist, so darf dieser sieben Tage nach Beginn der ersten Symptome wieder in der Einrichtung arbeiten.
Ist es sinnvoll, dass sich Personen, die direkt vor Schulbeginn aus dem Urlaub zur?ckkehren, vorsorglich untersuchen lassen?
Vorsorgliche Laboruntersuchungen bei gesunden Personen sind nicht sinnvoll. Sie werden daher weder von ?rzten noch Gesundheits?mtern angeboten.
Gibt es Situationen, in denen ggf. eine Schule geschlossen wird?
Es gibt keinen Automatismus, der zur Schlie?ung einer Schule f?hrt. Falls in einer Einrichtung mehrere F?lle auftreten, so entscheidet das zust?ndige Gesundheitsamt unter Ber?cksichtigung der spezifischen Gegebenheiten, welche Ma?nahmen zu ergreifen sind. In Abh?ngigkeit von den Erregereigenschaften und dem Verlauf der Pandemie kann das Gesundheitsamt in Abstimmung mit den zust?ndigen Schultr?gern im Einzelfall die Schlie?ung von Gemeinschaftseinrichtungen veranlassen. Eine allgemeine Schlie?ung von Gemeinschaftseinrichtungen durch die Landesregierung ist zwar m?glich, aber derzeit nicht angezeigt oder vorgesehen.
Sind Stoffhandt?cher oder Stofftaschent?cher aus hygienischer Sicht akzeptabel?
Stoffhandt?cher oder Stofftaschent?cher sollten nicht zum Einsatz kommen; es sollten ausschlie?lich Papiertaschent?cher und Einmal-Handt?cher benutzt werden.
Was muss bei der Abfallentsorgung beachtet werden
F?r die Abfallentsorgung ergeben sich keine Ver?nderungen gegen?ber der ?blichen Vorgehensweise.
Reinigungsma?nahmen
Bei zunehmendem Auftreten von Neuer Influenza in einer Einrichtung kann eine erh?hte Reinigungsfrequenz von Oberfl?chen mit h?ufigem Kontakt (z.B. T?rklinken, Handl?ufe, Spielzeug, Computertastaturen, Arbeitsfl?chen) neben den allgemeinen Hygieneempfehlungen sinnvoll sein.
Welche Regelungen gelten f?r Schwangere?
Schwangere gelten als Personengruppe mit einem h?heren Risiko f?r Komplikationen. Bis zur Verf?gbarkeit eines geeigneten Impfstoffs m?ssen je nach Gef?hrdungslage besondere Schutzma?nahmen f?r Schwangere in Abstimmung mit dem Arbeitgeber/Dienstherrn getroffen werden.
1. Beim ersten Auftreten der Erkrankung in der Einrichtung sollen schwangere Besch?ftigte nicht weiter in der Klasse oder in den Kursen oder Gruppen eingesetzt werden, in denen der Krankheitsfall aufgetreten ist.
2. Treten weitere Erkrankungen in der Einrichtung auf, darf die Schwangere einschlie?lich des zehnten Tages nach dem zuletzt aufgetretenen Fall nicht mehr in der Einrichtung mit pers?nlichem und r?umlichem Kontakt zu Sch?lerinnen und Sch?lern besch?ftigt werden. Die M?glichkeit der Umsetzung auf einen anderen, geeigneten Arbeitsplatz mit geringem Infektionsrisiko (z.B. die Erf?llung administrativer Aufgaben, T?tigkeiten in abgetrennten R?umen, vor?bergehende Abordnung an die Schulaufsicht oder an eine andere Schule oder die Erledigung von Dienstaufgaben zu Hause) ist vom Arbeitgeber/Dienstherr zu pr?fen. Ist keine Besch?ftigung mit geringem Infektionsrisiko m?glich, ist die Schwangere freizustellen.
3. Schwangeren Besch?ftigten wird dar?ber hinaus empfohlen, zur Absch?tzung ihrer pers?nlichen Gef?hrdungssituation ihren behandelnden Arzt aufzusuchen.
4. F?r schwangere Sch?lerinnen sind die vorstehenden Regelungen sinngem?? anzuwenden.
K?nnen noch gr??ere Veranstaltungen (z.B. Tag der Offenen T?r, Erntedankfest, Bundesjugendspiele, Einschulung usw.) bzw. Klassenfahrten stattfinden?
Es gibt derzeit keine Empfehlung, gr??ere Veranstaltungen abzusagen. Personen mit Symptomen sollten diese Veranstaltungen nicht besuchen.
Sollte man sich trotzdem gegen die normale, saisonale Grippe impfen lassen?
Das Auftreten der Neuen Influenza schlie?t nicht aus, dass im kommenden Herbst/Winter auch die ?bliche saisonale Influenza auftreten wird. Insofern gelten weiterhin die ?blichen Impfempfehlungen f?r die saisonale Influenza.
Gibt es Vorschl?ge, was ich als Schulleiterin/-leiter bzw. Lehrkraft tun kann?
Problembewusstsein und Eigenverantwortlichkeit bei den Sch?lerinnen und Sch?lern erh?hen, durch
? Fachliche Aufkl?rung (z.B. ?Wir gegen Viren?)
? Poster, Flyer, Informationsveranstaltung etc.
? Einstellen von Informationen auf die Schul-Homepage
? Unterrichtseinheiten, AGs, Schulung der Kinder (z.B. zu Themen wie Hygiene oder Infektionskrankheiten)
? Sch?lerzeitung
? Ggf. Arztvortrag und Fragestunde mit Sch?lern
Ma?nahmen der Schule
? Eine Person f?r die Kl?rung aller Fragen rund um die Neue Influenza benennen (Pandemiebeauftragter) vgl. ?Arbeitshilfe ? Hygieneplan f?r Schulen?
? Hygienevoraussetzungen schaffen (Seifenspender, Papierhandt?cher, Abfalleimer, etc.) vgl. ?Arbeitshilfe ? Hygieneplan f?r Schulen?
? Wartebereiche und Betreuung f?r Sch?ler mit Symptomen sicherstellen, bis Eltern zur Abholung kommen
? Lehrerkonferenz zum Thema bzw. Elternabend einberufen
? Unterrichtsmaterialien f?r Kranke entwickeln (z.B. kurze Lehrbriefe von den Lehrerinnen/ Lehrern, telefonische Durchsage des durchgenommenen Lehrstoffs und Empfehlung der Nacharbeitung im entsprechenden Lehrbuch)
http://www.hkm.hessen.de/irj/HKM_Internet?cid=e35feeb39f01fbbb8a0f4de5107fda75
II. Informationen f?r Sch?lerinnen und Sch?ler und ihre Eltern zum Umgang mit der ?Neuen Influenza A/H1N1? (Schweinegrippe)
Stand: 14.08.2009 ? Aktualisierung erfolgt bei wesentlichen ?nderungen
Liebe Sch?lerinnen und Sch?ler, liebe Eltern,
wie Sie wissen, hat sich die Neue Influenza A/H1N1, auch Schweinegrippe genannt, inzwischen auf allen Kontinenten ausgebreitet. In Deutschland hat sich ein Gro?teil der Erkrankten im Ausland angesteckt. In der n?chsten Zeit ist mit einer weiteren Zunahme von Erkrankungen zu rechnen.
Gl?cklicherweise verl?uft die Erkrankung in den allermeisten F?llen mild. Schwere Verl?ufe sind selten und vor allem bei Personen mit chronischen Leiden beobachtet worden. Hierzu z?hlen Asthma bronchiale, Herz-Kreislauferkrankungen oder extremes ?bergewicht. Aber auch Schwangere und kleine Kinder, besonders S?uglinge in den ersten sechs Lebensmonaten, sind gef?hrdet. Im Folgenden erhalten Sie die wichtigsten Informationen zur Neuen Influenza.
?bertragung
In der Regel erfolgt die Ansteckung von Mensch zu Mensch durch kleinste Tr?pfchen, die beim Niesen, Husten, Singen und Sprechen von Erkrankten freigesetzt und von Gesunden eingeatmet werden. Gelangen virushaltige Tr?pfchen auf H?nde oder Oberfl?chen wie T?rklinken, k?nnen Sie auch ?ber die H?nde in den Mund oder die Nase gelangen und zur Ansteckung f?hren.
Krankheitszeichen
Die Symptome der ?Neuen Grippe? entsprechen denen der gew?hnlichen Grippe:
? Fieber, meist pl?tzlich einsetzend
? Halsschmerzen
? Husten und / oder Atemnot
? Schnupfen / eine laufende Nase
? Kopf - und Gliederschmerzen
? seltener Durchfall und / oder Erbrechen
Ma?nahmen im Erkrankungsfall
Sollten sich bei Ihrem Kind die oben beschriebenen Symptome zeigen und Ihr Kind ?rztliche Hilfe ben?tigen, informieren Sie bitte Ihren Hausarzt oder Kinderarzt telefonisch, bevor Sie die Praxis aufsuchen. Teilen Sie ihm mit, falls Ihr Kind in den letzten 7 Tagen im Ausland war oder ggf. engen Kontakt zu einem Erkrankten mit nachgewiesener Neuer Grippe hatte. Nur so kann Ihr Arzt Vorkehrungen treffen, um weitere Ansteckungen zu vermeiden. In dringenden F?llen rufen Sie den ?rztlichen Notdienst.
Die Notaufnahmen der Kliniken stehen nur f?r schwere Erkrankungen zur Verf?gung. Leicht erkrankte Patienten werden von der Notaufnahme der Kliniken an den Hausarzt bzw. Kinderarzt verwiesen. Zur Behandlung, falls sie ?berhaupt erforderlich ist, reichen in den meisten F?llen fiebersenkende, schmerzstillende Medikamente. Bitte beachten Sie, dass Kindern und Jugendlichen kein ASS ) zur Fiebersenkung(Acetylsalicyls?ure, z.B. Aspirin gegeben werden soll.
Grunds?tzlich sollten an Grippe erkrankte Menschen zu Hause bleiben und unn?tige Kontakte zu anderen Personen vermeiden. Falls Ihr Kind mit grippalen Symptomen erkrankt ist, z.B. nach R?ckreise aus dem Urlaub, sollte es in jedem Fall zu Hause bleiben, solange es krank ist. Hierdurch wird eine Ansteckung anderer Kinder in der Einrichtung vermieden. Au?erdem wird Ihr Kind schneller gesund.
Dauer der Ansteckungsf?higkeit
Bereits einen Tag vor Symptombeginn und bis zu einer Woche nach Beginn der Grippesymptome k?nnen Erkrankte ansteckend sein, Kinder auch l?nger. Ihr Kind sollte die Schule daher bis 10 Tage nach Erkrankungsbeginn nicht besuchen, bzw. ? falls es l?nger als 10 Tage krank ist ? bis es wieder gesund ist. Eine Virenausscheidung kann auch durch infizierte Personen erfolgen, die selbst nicht erkranken.
Weitergehende Ma?nahmen wie Schulschlie?ungen sind derzeit nicht geplant.
Laboruntersuchungen
Die Diagnose der Neuen Influenza st?tzt sich in erster Linie auf Krankengeschichte und Beschwerdebild. Eine Laboruntersuchung ist nur bei schweren Verl?ufen erforderlich. Bei be-schwerdefreien Angeh?rigen von Erkrankten sollte sie grunds?tzlich nicht durchgef?hrt werden.
So k?nnen Sie sich und Ihre Haushaltsangeh?rigen vor einer Ansteckung sch?tzen
? Falls Sie oder Ihr Kind erkrankt sind, sollte die erkrankte Person m?glichst in einem getrennten Zimmer schlafen.
? Die/der Erkrankte sollte die Mahlzeiten allein einnehmen, entweder in einem getrennten Zimmer oder zu einer anderen Zeit als die ?brigen Haushaltsmitglieder.
? Wenn n?here Kontakte zum Erkrankten mit einem Abstand von weniger als 2 Meter unvermeidbar sind, etwa bei Pflege des Erkrankten, sollten beide einen chirurgischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Sie k?nnen diesen z.B. in Ihrer Apotheke erwerben. Er hemmt beim Erkrankten die Freisetzung von Viren; bei Kontaktpersonen deren Einatmung.
? Vermeiden Sie es, die Schleimh?ute von Mund, Augen und Nase mit ungewaschenen H?nden zu ber?hren.
? L?ften Sie geschlossene R?ume 3 bis 4 Mal t?glich f?r jeweils 10 Minuten, um die Zahl der Viren in der Luft zu verringern.
? Waschen Sie Ihre H?nde mehrmals t?glich 20 bis 30 Sekunden mit Wasser und Seife, auch zwischen den Fingern, besonders vor und nach jedem Kontakt mit der/dem Erkrankten.
? Sollten Ihre Haushaltsangeh?rigen zu den Personen geh?ren, bei denen es evtl. zu schweren Verl?ufen kommen kann, z. B. Schwangere, S?uglinge und Kleinkinder bis 24 Monate, Erkrankte mit geschw?chtem Immunsystem oder chronisch Kranke, informieren Sie bitte Ihren Arzt dar?ber.
? Halten Sie beim Husten Abstand zu anderen Personen. Husten und niesen Sie bitte in ein Einmaltaschentuch oder notfalls in die Ellenbeuge, nicht jedoch in die H?nde. Das Einmaltaschentuch sollte sofort nach Gebrauch in einer Abfallt?te entsorgt werden.
? Halten Sie sich fern von Personen mit akuten Atemwegserkrankungen.
? Verzichten Sie auf den ?blichen H?ndedruck und andere k?rperliche Kontakte bei der Begr??ung.
Impfung gegen die neue Grippe
Der Impfstoff gegen die gew?hnliche, saisonale Wintergrippe sch?tzt nicht vor der Neuen Influenza. Fr?hestens ab Oktober 2009 wird es vermutlich einen Impfstoff gegen die neue Grippe geben. Da Impfstoff nicht sofort im ben?tigten Umfang zur Verf?gung stehen wird, m?ssen zuerst die besonders gef?hrdeten Menschen wie chronisch Kranke, Schwangere, und zu deren indirekten Schutz das medizinische Personal geimpft werden.
http://www.hkm.hessen.de/irj/HKM_Internet?cid=0a7d7b1c07ce1815026cbb72b55c8ac9
III. Liste mit weiteren Beratungs- und Informationsangeboten
Stand: 17.08.2009
Zur Beratung stehen zur Verf?gung:
? Die regionalen Gesundheits?mter
? Kostenlose Hotline des Bundesministerium f?r Gesundheit
(Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr)
Tel. 0800 44 00 55 0
Weitere Informationen:
? Seiten der Hessischen Landesregierung
www.hessen.de
? Hessisches Ministerium f?r Arbeit, Familie und Gesundheit
Postfach 3140, 65021 Wiesbaden, Tel. 0611 8170
www.hmafg.hessen.de
? Hessisches Kultusministerium
Postfach 3160, 65021 Wiesbaden, Tel. 0611 3680
www.hkm.hessen.de
? Robert Koch-Institut (RKI)
Postfach 650261, 13302 Berlin, Tel. 030 187540
www.rki.de
? Beauftragte f?r Migration, Fl?chtlinge und Integration
Hier finden sich allgemeine Informationen zur neuen Influenza auch in mehreren Fremdsprachen
www.bundesregierung.de/nn_56546/Content/DE/Artikel/IB/Artikel/2009-07-15-neue-grippe.html
? Informationen des Bundesministeriums f?r Gesundheit
www.bmg.bund.de
? Bundeszentrale f?r gesundheitliche Aufkl?rung (BZgA)
Ostmerheimer Str. 220, 51109 K?ln, Tel. 0221 89920
www.bzga.de/schweinegrippe
? Die BzgA-Kampagne ?Wir gegen Viren? mit Flyern und Postern
www.wir-gegen-viren.de
? Institut f?r Hygiene und ?ffentliche Gesundheit der Universit?t Bonn
www.hygiene-tipps-fuer-kids.de
? Infektionsschutzgesetz
www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html