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Influenzapandemie - Risikomanagement in Arztpraxen

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  • Influenzapandemie - Risikomanagement in Arztpraxen

    Eine Empfehlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Bundesärztekammer und der BGW | TP-IPAN-1U

    Warum Pandemieplanung in der Arztpraxis?

    Der Nationale Pandemieplan sieht im Pandemiefall vor, die Versorgung von Influenzapatienten möglichst lange ambulant durchzuführen.

    Gleichzeitig sollen Patienten frühzeitig aus der stationären Behandlung in den ambulanten Bereich übernommen werden. Den Arztpraxen, insbesondere den allgemeinärztlichen, internistischen, HNO-ärztlichen und pädiatrischen, kommt daher in der Pandemieplanung eine wesentliche Rolle zu.

    Aber auch die nicht primär betroffenen Praxen anderer Fachdisziplinen müssen sich schon in der interpandemischen Phase Gedanken machen, wie sie sich auf einen Pandemiefall vorbereiten. Alle niedergelassenen Ärzte sind daher gehalten, sich bereits in der interpandemischen Phase durch einen praxisinternen Notfallplan auf den Pandemiefall vorzubereiten. Die vorliegende Handlungsanleitung soll Sie dabei unterstützen.

    Quelle: KBV

  • #2
    Anleitung f?r die Praxis Auszug I

    2.1 Verantwortlichkeiten festlegen und Hygieneplan erstellen
    Der Praxisinhaber muss für den Pandemiefall regeln, wer, was, wann, womit und wie lange zu tun hat. Es empfiehlt sich, dieses in einem Organigramm (Anhang 1) und in einer Ergänzung zum vorhandenen Hygieneplan nach IfSG anhand des vorliegen den Musters (siehe Beilage „Ergänzung zum Hygieneplan“) zu dokumentieren.

    2.2 Praxisorganisation (zeitliche und räumliche Patientenlenkung)
    Die hohe Zahl täglicher Neuerkrankungen im Falle einer Influenzapandemie sowie die Verhütung der Weiterverbreitung stellen spezielle Anforderungen an die Praxisorganisation: räumlich, zeitlich und auch an die Wegeführung der Patienten. Aus hygienischer Sicht müssen Influenzapatienten von der
    Regelsprechstunde separiert werden. Wie das im Einzelnen geschieht, ist abhängig von der Praxisstruktur und den Gegebenheiten im Umfeld. Die Sprechstunden können entweder zeitlich oder räumlich getrennt werden.

    2.2.1 Reduzierung der Konsultationen in der Praxis
    Um Patientenkontakte untereinander zu vermeiden, sollte über die zeitliche oder räumliche Trennung hinaus ein striktes Zeitmanagement nach telefonischer Vereinbarung eingeführt werden.
    Außerdem sollte die Praxis
    • alle Patienten durch die Patienteninformation (siehe Anhang 4) aufklären,
    • durch vorherige telefonische Absprache klären, ob ein Besuch in der Praxis erforderlich ist,
    • Konsultationen auf das notwendige Maß beschränken,
    • durch große Hinweisschilder vor der Praxis auf die Patienteninformation und die telefonische Anmeldung aufmerksam machen,
    • auf die Aktualisierung der eigenen Internetseite hinweisen,
    • in lokalen Medien über die veränderte Praxisorganisation unterrichten (zum Beispiel in der Tageszeitung).

    2.2.2 Patientenströme trennen
    Wie kann die Praxis die Patientenversorgung in den gegebenen Räumlichkeiten bei einer Influenzapandemie gewährleisten? Meist ist die Grundrisszeichnung derPraxisräume bei dieser Überlegung hilfreich. Im Grundriss können die Unterschiede zwischen einer normalen Sprechstunde und der hochfrequentierten Influenza bzw. Infektionssprechstunde gut dargestellt werden.

    2.2.2.1 Räumliche Trennung Änderung der räumlichen Nutzung im Praxisablauf:
    Eingang
    Trennung der Eingangsbereiche für Grippepatienten/ Influenzaverdachtsfälle und übrige Patienten (zum Beispiel Sondereingang über Terrassentür, falls vorhanden).
    Klare Beschilderungen, beispielsweise Wegweiser „Patienten mit Fieber/Grippepatienten“ und „Patienten ohne Fieber/
    andere Erkrankungen“. Idealerweise sollte eine Person zur Patientenlenkung vor dem Praxiseingang vorgesehen werden.

    Anmeldung
    Trennung der Anmeldezonen zwischen „Patienten mit Fieber/ Grippepatienten“ und „Patienten ohne Fieber/andere Erkrankungen“.

    Wartebereich
    Trennung des Wartebereiches für Grippepatienten/Influenzaverdachtsfälle
    und übrige Patienten, geschlossenes Wartezimmer oder Extrawartezimmer.

    Sanitärräume
    Trennung der Toiletten für Grippepatienten/Influenzaverdachtsfälle und übrige Patienten, sonst Abdeckmöglichkeiten bereithalten, zusätzlich Händedesinfektion.

    Diagnostikraum
    Nutzung als zusätzliches Sprechzimmer für Grippepatienten/Influenzaverdachtsfälle.

    Sprechzimmer
    Regelversorgung, möglicherweise einschließlich Diagnostik.

    Umkleide/Küche/Sozialraum
    Eventuell als Diagnostikraum oder als zusätzlichen Lagerraum (für Praxis- und Sprechstundenbedarf, Schutzbekleidung und Ähnliches) nutzen.

    Raum für Entsorgungsbehälter/Abfall
    Raum für zusätzlichen Abfall planen und schaffen.

    2.2.2.2 Zeitliche Trennung

    • Klare Beschilderung, wann welche Patientengruppe behandelt wird.

    • Zwischen den beiden Patientengruppen ausreichend Zeit einplanen, um Kontakte zu vermeiden.

    • Nach Behandlung der Grippepatienten beziehungsweise Influenzaverdachtsfälle ausreichend Zeit einplanen, um Räume
    und Sanitäranlagen zu desinfizieren und zu reinigen – daher sollte die Sprechstunde für diese Gruppe vorzugsweise auf den Nachmittag gelegt werden.

    • Regelung für unvorhergesehene Fälle, zum Beispiel wenn ein Influenzapatient die Regelsprechstunde aufsucht.


    Quelle
    Ergänzung zum Hygienplan Organigramm

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    • #3
      Re: Influenzapandemie - Risikomanagement in Arztpraxen

      Auszug II

      R&#228;umlichkeiten/Ausstattung Ma&#223;nahmen f&#252;r den Pandemiefall<?xml:namespace prefix = o ns = "urn:schemas-microsoft-com:office:office" /><o:p></o:p>


      Eingang
      Wenn m&#246;glich getrennter Eingang, eventuell Terrassent&#252;r, 1. mit Vorrichtung f&#252;r H&#228;ndedesinfektion, 2. Mund-Nasen-Schutz, 3. Abwurf.<o:p></o:p>
      <o:p></o:p>
      Anmeldung
      Ausgabe von Mund-Nasen-Schutz, Listen, Verst&#228;ndigung von Angeh&#246;rigen bei Einweisung in die Klinik, Materialbestellung.<o:p></o:p>
      <o:p></o:p>
      Offener Wartebereich
      Geschlossenes Wartezimmer oder Extrawartezimmer mit H&#228;ndedesinfektion.<o:p></o:p>
      <o:p></o:p>
      Sanit&#228;rr&#228;ume
      Getrennte Toiletten f&#252;r Grippepatienten/Influenzaverdachtsf&#228;lle und &#252;brige Patienten, sonst<o:p></o:p>
      Abdeckm&#246;glichkeiten bereithalten; Vorrichtung f&#252;r H&#228;ndedesinfektion.<o:p></o:p>
      <o:p></o:p>
      Diagnostikraum (oder separater Untersuchungsraum)
      Tests und Transportmaterial oder Nutzung als Sprechzimmer f&#252;r Grippepatienten/(oder separater Untersuchungsraum) Influenzaverdachtsf&#228;lle.<o:p></o:p>
      <o:p></o:p>
      Sprechzimmer
      Extrabehandlungsraum oder, bei zeitlicher Abtrennung der Influenzasprechstunde von der &#252;brigen Patientenversorgung, entsprechende hygienische Voraussetzungen schaffen (Desinfektion, Schutzkittel,Atemschutz).
      <o:p></o:p>
      Umkleide/K&#252;che/Sozialraum
      Lager f&#252;r erh&#246;hten Praxis- und Sprechstundenbedarf, Einmalartikel, Schutzbekleidung und &#196;hnliches.
      <o:p></o:p>
      Entsorgung/Abfall
      Geschlossene Abfallbeh&#228;lter, Entsorgung nach AS 180104 zurzeit genauso wie &#252;blicher Praxisabfall<o:p></o:p>
      (&#196;nderungen vorbehalten).

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      • #4
        Auszug III

        2.2.2.4 Station?re Einweisung von Patienten mit Influenza-Erkrankung

        ? Nur schwere F?lle einweisen ? eine m?glichst lange ambulante Versorgung ist anzustreben.
        ? Patient ausstatten mit Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske).

        2.3 Kommunikationswege nach au?en

        In einem Kommunikationsplan, der die Informationswege nach au?en regelt, ist festzulegen, mit wem und aus welchem Grund im Pandemiefall Kontakt aufzunehmen ist (siehe Anhang 2).

        Comment


        • #5
          Auszug IV

          Ganz wichtig!!!

          2.4 Unterweisung der Besch?ftigten

          Nach dem ArbSchG, der Biostoffverordnung und dem IfSG sind die Mitarbeiter regelm??ig (einmal j?hrlich) sowie bei besonderen Gefahren?nderungen zu unterweisen. Ihnen sind die daf?r vorgesehenen
          Ma?nahmen, auch des Arbeitsschutzes, zu erkl?ren ? einschlie?lich der pers?nlichen Schutzausr?stung und der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Die Verbindlichkeit dieser Schutzma?nahmen ist deutlich zu machen.
          Wenn erforderlich, m?ssen die Ma?nahmen einge?bt werden (zum Beispiel richtiges Anlegen und Tragen eines Atemschutzes oder von Schutzhandschuhen).
          Die Pandemieplanung muss auch in den interpandemischen Phasen (Phasen 1 und 2) in die Unterweisung einbezogen werden.
          Pandemien traten in der Vergangenheit relativ selten auf. Gerade weil meist viele

          Jahre zwischen zwei Influenzapandemien oder vergleichbaren Ereignissen vergehen, ist die regelm??ige Wiederholung wichtig. Denn so ist die Praxis im Eintrittsfall sofort bestm?glich ger?stet. Gleichzeitig ist die Unterweisung ein guter Anlass, um die praxisinterne Pandemieplanung und die daf?r vorgesehenen Ma?nahmen auf ihre Aktualit?t zu ?berpr?fen.
          Bei Eintritt der pandemischen Warnperioden (Phasen 3 bis 5) und bei Phase 6 (Pandemiesituation) muss das Praxisteam erneut situationsgerecht unterrichtet und unterwiesen werden. Dabei ist die Pandemieplanung auf die aktuellen Gegenbenheiten anzupassen.

          Die Unterweisung ist zu dokumentieren und von den Beteiligten zu unterschreiben. Ein Muster f?r die Dokumentation der Mitarbeiterunterweisung findet sich in Anhang 3.

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          • #6
            Auszug V

            2.5 Was sollte bevorratet werden?

            Die Menge, in der pandemierelevante Artikel pro Praxis zur Verf&#252;gung stehen sollten, richtet sich nach

            • der Zahl der vorzugsweise betroffenen medizinischen Praxen (insbesondere Haus&#228;rzte, P&#228;diater, Internisten, HNO-&#196;rzte),

            • der Zahl medizinischer Mitarbeiter mit Patientenkontakt in einer Praxis (bez&#252;glich Atemschutzmasken, Schutzbrillen, Menge antiviraler Medikamente),

            • der voraussichtlichen Dauer der ersten Pandemiewelle und

            • danach, wie viele Patienten im Pandemiefall eine &#228;rztliche Behandlung nachfragen (Erkrankungsrate, Konsultationsrate).

            Da Virulenz und Pathogenit&#228;t eines pandemischen Influenzavirus und damit Erkrankungsrate und Konsultationsfrequenz der Bev&#246;lkerung ebenso unbekannt sind wie die Ausfallquote des medizinischen Personals,
            k&#246;nnen Mengenangaben zu den ben&#246;tigten Artikeln – wenn &#252;berhaupt – nur in sehr weiten Grenzen angegeben werden. Die folgenden Angaben sind unter dem Aspekt dieser Unsicherheit zu betrachten und basieren auf den Annahmen:

            • zwischen 15 und 50 Prozent Erkrankungsrate (nationaler Pandemieplan),

            • zwischen 50 und 75 Prozent der Erkrankten konsultieren einen Arzt,
            Risikomanagement in Arztpraxen

            • pro Pandemiepatient ein bis zwei Konsultationen,

            • 40.000 bis 70.000 versorgende &#196;rzte (Ausfall von &#196;rzten).
            Unter diesen groben Annahmen ergeben sich pro prim&#228;r versorgender Praxis etwa 100 bis 1.600 zus&#228;tzliche Konsultationen w&#228;hrend der ersten Pandemiewelle. Hieraus resultiert &#252;ber 8 bis 12 Wochen ein erh&#246;hter
            oder zus&#228;tzlicher Bedarf folgender Artikel:

            • einfacher Mund-Nasen-Schutz f&#252;r betroffene (infektionsverd&#228;chtige) Patienten – 1 Maske pro Patient,

            • unsterile Schutzhandschuhe f&#252;r das medizinische Personal – 1 Paar pro
            Personalkontakt mit einem betroffenen (infektionsverd&#228;chtigen) Patienten,

            • H&#228;ndedesinfektionsmittel (begrenzt viruzid nach RKI-Empfehlung) – 5 ml pro Vorgang,

            • Fl&#228;chen- und Instrumentendesinfektionsmittel (begrenzt viruzid nach RKI-Empfehlung),

            • Atemschutzmasken (FFP2) f&#252;r das medizinische Personal – mindestens 1 Maske pro Person und Tag/Schicht,

            • Schutzbrillen mit Seitenschutz f&#252;r das medizinische Personal – 1 Schutzbrille pro Person,

            • Schutzkittel f&#252;r das medizinische Personal – mindestens 1 Schutzkittel pro Mitarbeiter und Tag/Schicht,

            • antivirale Medikamente f&#252;r das medizinische Personal – t&#228;glich eine Kapsel &#174; Oseltamivir (Tamiflu , 75mg) pro Person (zu beachten: off label use bei Anwendung &#252;ber einen Zeitraum von sechs Wochen hinaus).

            Um Versorgungsengp&#228;sse im Falle einer Pandemie vorzubeugen, ist es sinnvoll, die beschriebenen Produkte bereits in der interpandemischen Phase zu beschaffen und vorzuhalten. BGW, B&#196;K und KBV empfehlen daher eine vorausschauende Bevorratung unter Ber&#252;cksichtigung einer aktuellen Gef&#228;hrdungsanalyse.

            Eine rechtliche Verpflichtung zur vorbeugenden Bevorratung der genannten Hygiene und Arbeitsschutzartikel besteht nach geltenden Regelungen des ArbSchG und der Biostoffverordnung grunds&#228;tzlich nicht.
            Die Ausgaben f&#252;r die Arbeitsschutzma&#223;nahmen d&#252;rfen laut ArbSchG nicht den Praxisbesch&#228;ftigten auferlegt werden.
            Die &#220;bernahme der Kosten f&#252;r Beschaffung und Lagerung von Schutzartikeln wird von den Kostentr&#228;gern nicht &#252;bernommen.

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            • #7
              Re: Influenzapandemie - Risikomanagement in Arztpraxen

              make a study, how many get it in doctor offices,
              waiting rooms.

              The recent British study with children concluded that they get
              it in long sessions in classes (4h) with infectious persons
              but not in buses (30 min)

              does the same hold for waiting rooms ?
              I'm interested in expert panflu damage estimates
              my current links: http://bit.ly/hFI7H ILI-charts: http://bit.ly/CcRgT

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              • #8
                Auszug VI

                2.6 Diagnostische Ma&#223;nahmen
                Eine Labordiagnostik ist in Einzelf&#228;llen in den vorpandemischen Phasen, insbesondere bei ungew&#246;hnlich schwerer FallSymptomatik und bei vereinzelt auftretenden Grippef&#228;llen, sowohl zur individuellen
                Diagnosesicherung als auch aus infektionsepidemiologischer Sicht sinnvoll. Hierf&#252;r sollten zwei Nasen-/Rachenabstriche innerhalb der ersten drei Tage nach Symptombeginn (oder zwei Proben Nasopharynxaspirat oder Material einer m&#246;glicherweise durchgef&#252;hrten Bronchiallavage) entnommen werden. Mit dem Abstrich/der Probe wird ein Influenza-Schnelltest durchgef&#252;hrt.
                Bei positivem Schnelltestergebnis sollte der zweite Abstrich/die zweite Probe an das jeweils zust&#228;ndige Landeslabor zur Bestimmung des Virussubtyps gesendet werden.

                W&#228;hrend der Influenzapandemie (WHO Phase 6) wird die Diagnose einer Influenza aufgrund des klinischen Bildes und der epidemiologischen Exposition (Falldefinition des RKI; www.rki.de) ohne zus&#228;tzliche Labordiagnostik mit ausreichender Sicher heit gestellt. Auf den Internetseiten des RKI ist eine Liste der verf&#252;gbaren InfluenzaSchnelltests zu sammengestellt (http://www.rki.de)<?xml:namespace prefix = o ns = "urn:schemas-microsoft-com:office:office" /><o:p></o:p>
                Die Einsendeadresse des zust&#228;ndigen Referenzlaboratoriums sollte in Anhang 2 ein getragen werden.
                <o:p></o:p>
                Influenzaviren sind derzeit noch als Erreger der Risikogruppe 2 eingestuft und geh&#246;ren damit zur Kategorie B, UNNr. 3373. Dies erlaubt einen „normalen“ Transport und Postversand entsprechend Norm P650 unter der Bezeichnung „Diagnostische Probe“<o:p></o:p>
                (Quelle: RKI, http://www.rki.de).<o:p></o:p>

                Nach &#167; 7 IfSchG ist der direkte Nachweis von Influenzaviren namentlich meldepflich tig. Erfolgt dieser Nachweis durch den behandelnden Arzt in der Praxis (zum Beispiel im Schnelltest), so ist dieser meldepflichtig. Erbringt das Labor den Nachweis, so liegt die Meldepflicht bei dem f&#252;r die Laborleitung verantwortlichen Arzt. Ein positives Testergebnis ist gem&#228;&#223; IfSG dem zust&#228;ndigen Gesundheitsamt innerhalb von 24 Stunden zu melden. Das Bundesministerium f&#252;r Gesundheit hat das IfSG 2007 in einer Verordnung &#252;ber die Meldepflicht bei avi&#228;rer Influenza beim Menschen ge&#228;ndert (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 21.05.2007). Danach wird die Pflicht zur namentlichen Meldung an den &#246;ffentlichen Gesundheitsdienst nach &#167; 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des IfSG ausgedehnt auf

                1. den Krankheitsverdacht,
                2. die Erkrankung sowie
                3. den Tod eines Menschen an avi&#228;rer Influenza.

                Die Meldung eines Krankheitsverdachts nach Nr. 1 hat nur zu erfolgen, wenn der Verdacht nach dem Stand der Wissenschaft sowohl durch das klinische Bild als auch durch einen wahrscheinlichen epidemiologischen Zusammenhang begr&#252;ndet ist. Die dazu vom Robert Koch-Institut ver&#246;ffentlichte Empfehlung ist zu ber&#252;cksichtigen.

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                • #9
                  Auszug VII

                  2.7 Medikament&#246;se therapeutische und prophylaktische Ma&#223;nahmen

                  Eine spezifische Impfung gegen das Pandemievirus ist die wirksamste Ma&#223;nahme zum Schutz der Bev&#246;lkerung. Solange es keinen Impfstoff gibt, werden antivirale Arzneimittel die einzige medikament&#246;se Interventionsm&#246;glichkeit zur Therapie und Prophylaxe der Influenza sein.

                  Therapie mit antiviralen Arzneimitteln bei einer Influenzapandemie

                  Die Vorteile von Adamantanen in der Pandemiesituation liegen in ihrem ver-
                  gleichsweise g&#252;nstigen Preis und ihrer langen Haltbarkeit (mindestens zwei Jahrzehnte). Dagegen stehen ihr relativ ung&#252;nstiges UAW-Profil und die vermutlich rasche Entwicklung von Resistenzen unter Therapie. Diese Resistenz k&#246;nnte ebenso bei einem pandemischen Virus vorliegen.
                  Neuraminidase-Inhibitoren haben ein besseres Sicherheitsprofil und verursachen weniger Resistenzen. Preis und Nachschub sind hier die wesentlichen Einschr&#228;nkungen. Da das Pandemievirus noch nicht existiert und zwangsl&#228;ufig keine Daten zur Wirksamkeit antiviraler Arzneimittel vorliegen, k&#246;nnen Aussagen zum Mittel der Wahl nur mit gro&#223;em Vorbehalt getroffen werden. Voraussichtlich werden Oseltamivir und Zanamivir
                  wirksam sein, die Wirksamkeit von Amantadin ist weniger wahrscheinlich.

                  Comment


                  • #10
                    Auszug VIII

                    Prophylaxe mit antiviralen Arzneimitteln bei einer Influenzapandemie

                    Eine Pr&#228;expositionsprophylaxe mit Neuraminidasehemmern muss gerade f&#252;r Personengruppen mit hohem Infektionsrisiko ernsthaft in Erw&#228;gung gezogen werden (wie Heilberufe, Mitarbeiter mit h&#228;ufigem Personenkontakt in Institutionen der &#246;ffentlichen Ordnung und in versorgungsrelevanten Einrichtungen der Wirtschaft). Eine solche Schutzma&#223;nahme, die eventuell auch als Langzeitprophylaxe anzulegen ist, w&#252;rde nicht nur den betroffenen Menschen dienen.

                    Sie w&#252;rde vor allem die Versorgung von Patienten sowie der allgemeinen Bev&#246;lkerung sichern und die &#220;bertragungswahrscheinlichkeit zu gesunden Kontaktpersonen verringern. Auch ist es denkbar, dass eine Kurzzeitprophylaxe mit antiviralen Arzneimitteln bei Kontaktpersonen nach Exposition eine weitere Ausbreitung des pandemischen Infektionsgeschehens verlangsamt.

                    Der Bundesausschuss der &#196;rzte und Krankenkassen hat darauf hingewiesen, dass der Einsatz von Oseltamivir bei einer rasch auftretenden Pandemie angezeigt sein kann.

                    Comment


                    • #11
                      Re: Influenzapandemie - Risikomanagement in Arztpraxen

                      Danken G&#228;nseerpel,

                      G&#228;nseerpel oder gs,

                      welches ist die Politik, was Benutzung von Ibuprofen betrifft.

                      Comment


                      • #12
                        Re: Influenzapandemie - Risikomanagement in Arztpraxen

                        Doia ich die Frage uber die WIEDERHOLEN; IBUPROFEN DEUTSCHER KOLLEGE?

                        Komt mein freuds Answorten

                        Comment


                        • #13
                          Re: Influenzapandemie - Risikomanagement in Arztpraxen

                          UND ICH BIN QU' ?BERZEUGT; EIN SOLIDAIE GERMANISCH KANN UNS ANTWORTEN

                          sH

                          Comment


                          • #14
                            Re: Influenzapandemie - Risikomanagement in Arztpraxen

                            Ibuprufen wird zur symptomatischen Behandlung h&#228;ufig eingesetzt, manche schreiben ihm eine bessere Wirkung als der Acetyls&#228;ure oder Paracetamol zu.

                            <?xml:namespace prefix = o ns = "urn:schemas-microsoft-com:office:office" /><o:p></o:p>
                            Feste Kombinationen sowie das folgende Protokoll spielen in der Praxis in der BRD keine Rolle:

                            <o:p></o:p>
                            Methode effektiver gegen Virus und Erk&#228;ltungssymptome
                            <o:p></o:p>
                            http://www.innovations-report.de/html/berichte/medizin_gesundheit/bericht-11208.html<o:p></o:p>
                            <o:p></o:p>
                            VirusForscher der University of Virginia holen mit einer neuen Medikamenten-Kombination zum Doppelschlag gegen Grippe aus. Wie die Wissenschaftler im Fachmagazin Journal of Infectious Diseases berichten, stoppte die Kombinations-Therapie bei den Probanden nicht nur die virale Infektion, sondern reduzierte gleichzeitig auch die Grippesymptome um 73 Prozent. Schwere Nebenwirkungen seien nicht zu bef&#252;rchten. Die Lizenz f&#252;r die Entwicklung der Kombinations-Therapie erhielt das in Richmond ans&#228;ssige Unternehmen Coldcure.<o:p></o:p>
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                            "Es handelt sich um eine wirkungsvolle Doppelstrategie. Ein Teil der Behandlung setzt das die Infektion ausl&#246;sende Virus au&#223;er Gefecht, der zweite Teil blockiert die Immunantwort des K&#246;rpers, die die typischen Symptome bedingt", erkl&#228;rte Studienleiter Jack M. Gwaltney. Somit sei die Methode effektiver als nur die Behandlung der Erk&#228;ltungsbeschwerden oder des Virus. Das Team von der Abteilung f&#252;r Epidemiologie und Virologie testete die Kombination aus dem Virenhemmer "Interferon", bei dem es sich um ein nat&#252;rlich im K&#246;rper vorkommendes Protein handelt, das Zellen gegen Grippe-Viren-Infektionen resistent macht, und zwei weiteren Wirkstoffen, Chlorpheniramin und Ibuprofen, die gegen Erk&#228;ltungssymptome wie Schnupfen und Halsschmerzen wirken. Laut Gwaltney wirkte die Kombinationstherapie im Gegensatz zu einer alleinigen Gabe von Chlorpheniramin und Ibuprofen effektiver, da diese lediglich die Beschwerden oder das Virus behandelten.<o:p></o:p>
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