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Augen zu und durch ! Deutschlands Irrweg in die Pandemie

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  • #16
    Re: Augen zu und durch ! Deutschlands Irrweg in die Pandemie

    Originally posted by Hoppit View Post
    ?rzte Zeitung online, 28.07.2009 11:48
    Kommentare (0)
    Keine Absagen von Freizeiten wegen Schweinegrippe in Deutschland

    (...)
    Quelle/source: http://www.aerztezeitung.de/medizin/...chweinegrippe/

    Meine Meinung:
    Pr?vention und Intervention werden einfach mal verschlafen.


    Sehe ich die ganze Angelegenheit zu kritisch oder fehlt vielen Entscheidungstr?gern einfach das Vorstellungsverm?gen, wie sich die Situation in den n?chsten Monaten entwickeln wird ?

    Machen wir doch einfach weiter, als w?re nicht passiert...

    PS: Wann sollte man denn jetzt sp?testens Vorr?te einlagern ??

    Gr??e
    HoppIT

    Es ist halt wie mit Dienstwagen... Augen zu und durch !

    zu P.S: Vorbereitung und Vorr?te: Das k?nnte nicht schaden: einfache Atemschutzmasken und FFP 2/FFP3 Schutzmasken, H?nde-Desinfektionsmittel, Reinigungsmittel und Seife, etwas Tamiflu, Trockenfutter (Kekse, Kn?ckebrot, M?sli etc.), Konservendosen, Getr?nke, .... nicht zu vergessen Dinge wie Dauermedikation in ausreichender Menge, ggf. andere Dinge des t?glichen Bedarfs wie Toilettenpapier, Windeln, Tierfutter ...


    Disco, Strandparty, Sportstadion – wo Menschenmassen zusammenkommen, findet das Virus der Schweinegrippe ideale Voraussetzungen zur Vermehrung.


    Focus de: 28.07.09, 13:37 h
    H1N1-Ansteckung
    Hier lauert die Schweinegrippe


    Disco, Strandparty, Sportstadion ? wo Menschenmassen zusammenkommen, findet das Virus der Schweinegrippe ideale Voraussetzungen zur Vermehrung.

    Von FOCUS-Online-Autorin Petra Apfel

    Die Schweinegrippe verl?uft bisher fast immer milde. Zum Gl?ck. Denn wo die neuen H1N1-Viren auftauchen, gibt es bald viele Infizierte. Das konnte man bereits in verschiedenen Kinderg?rten und Schulen beobachten, wo ein krankes Kind gen?gte, um den gesamten Betrieb lahmzulegen. Im Moment stellt die Reiselust der Deutschen und ihre Vorliebe f?r belebte Str?nde, dicht besetzte Bars und gro?e Getr?nke f?r mehrere Personen ein besonderes Risiko dar. Von den rund 3500 Schweinegrippe-Patienten, die die Beh?rden in Deutschland bis Ende Juli registrierten, haben ?ber 80 Prozent den Erreger aus dem Ausland mitgebracht.

    Es ist kein Zufall, dass das ?Erholungszentrum Ballermann? auf Mallorca momentan als eine Hochburg der Schweinegrippe-Ansteckung gilt: viele junge Menschen (das H1N1-Virus bevorzugt anscheinend jugendliche Opfer), die an engem K?rperkontakt ausgesprochen interessiert sind und bestimmt nicht nach jeder Ber?hrung ihre H?nde waschen. Mit den Viren als Souvenir steigt ein Infizierter dann ins Flugzeug Richtung Heimat, wo wiederum viele potenzielle Schweinegrippe-Opfer auf engem Raum zusammensitzen. Dann n?tzt es einem Mallorca-Urlauber nicht, dass er seine Ferien weit ab vom Ballermann in einer einsamen Finca verbracht hat ? wenn ihn im Flieger ein kranker Sitznachbar anniest oder anhustet, ist die Ansteckung mit Schweinegrippe fast schon programmiert.

    Ansteckung per Tr?pfcheninfektion
    ?Die Viren sind ziemlich infekti?s?, erkl?rt Hermann Sch?tzl von der TU M?nchen das hohe Erkrankungsrisiko. ?Wenn zehn Menschen zusammenstehen und ein Infizierter hustet, stecken sich 30 bis 50 Prozent der anderen ?ber Tr?pfchen an.? Je nach Luftfeuchtigkeit, Temperatur und Material ?berleben die Viren zwischen wenigen Minuten bis zu einer halben Stunde dort, wo sie landen ? auf H?nden, Armaturen oder im Taschentuch. Auf glatten Oberfl?chen f?hlen sie sich besonders wohl, Tageslicht dagegen macht sie sehr schnell unsch?dlich.

    Auf die Frage, welche Orte f?r eine Ansteckung besonders riskant sind, wollen Experten keine konkreten Beispiele nennen. ?Infizieren kann man sich ?berall. Der Knackpunkt ist der Kontakt mit einem Schweinegrippe-Kranken?, sagt etwa Susanne Glasmacher vom Robert-Koch-Institut. ?Und auch der Kontakt bedeutet nicht automatisch Ansteckung.? Die Chance, auf einen H1N1-Infizierten zu treffen, ist zurzeit in touristischen Hochburgen Spaniens definitiv gr??er als in einem Supermarkt im Bayerischen Wald. Und Discon?chte erh?hen das Schweinegrippe-Risiko mehr als ein Strandbesuch.

    Gelockerte Quarant?neregeln
    Menschenansammlungen sind das eine Ansteckungsrisiko, das andere ist die sogenannte Durchseuchungsrate der Bev?lkerung. In einem Land mit vielen Schweinegrippe-F?llen ist die Gefahr, sich anzustecken, nat?rlich wesentlich gr??er als in einer Region mit wenigen Erkrankten. Daher sind Mexiko, die USA, Kanada, Gro?britannien und Spanien zurzeit eher riskante Urlaubsgebiete, w?hrend man von anderen beliebten Reisel?ndern wie Italien, Griechenland oder der T?rkei in puncto Schweinegrippe so gut wie nichts h?rt.

    Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat inzwischen aufgeh?rt, jeden Schweinegrippefall zu z?hlen. Daf?r hat sich die Erkrankung zu rasant ?ber den Erdball ausgebreitet. Das Robert-Koch-Institut (RKI) hingegen registriert noch jeden gemeldeten Fall akribisch. Das ist bislang aufgrund der hierzulande ?berschaubaren Zahlen m?glich. ?Das Kontaktmanagement hat sich allerdings aufgrund der sprunghaft gestiegenen F?lle ge?ndert?, sagt Susanne Glasmacher. W?hrend das gesamte direkte Umfeld der ersten Schweinegrippe-Patienten ?berpr?ft wurde und eventuell in Quarant?ne kam, konzentriert man sich heute darauf, Kontakte zu sensiblen Bereichen zu unterbinden. ?Wenn die Ehefrau eines Schweinegrippe-Patienten Krankenschwester ist oder in einer Kita arbeitet, darf sie erst einmal keine Kranken oder Kinder betreuen?, erkl?rt Susanne Glasmacher. Ansonsten sind die Quarant?neregeln stark gelockert.


    Kein Verbot von Gro?veranstaltungen
    Die Beobachtung der Scheinegrippe und ihrer Ausbreitung ist auch deshalb sinnvoll, um weitreichende Entscheidungen treffen zu k?nnen ? zum Beispiel, ob die Leichtathletik-Weltmeisterschaft in Berlin ab 15. August wie geplant stattfinden kann oder die Bundesligasaison am 7. August vor Publikum starten wird. Forderungen, Stadien vorsichtshalber zu sperren oder Gro?veranstaltungen abzusagen, sind bereits laut geworden. Bisher sehen die Verantwortlichen daf?r aber keine Veranlassung.


    Dennoch: Es ist absehbar und sogar wahrscheinlich, dass sich in der n?chsten Zeit immer mehr Menschen mit Schweinegrippe infizieren werden. Experten rechnen mit einer deutlichen Zunahme im Sp?therbst. Wer sich dann sicher vor einer Ansteckung sch?tzen will, sollte auf die bis dahin verf?gbare Impfung setzen.

    Den Ratschlag, Menschenmengen zu meiden, kann man allenfalls in der Freizeit befolgen ? sofern man monatelang auf Kino, Theater oder Kneipe verzichten will. Wer zur Arbeit, zur Schule oder zur Universit?t muss, wer ?ffentliche Verkehrsmittel benutzt oder Beh?rdeng?nge vor sich hat, kann Menschen nicht aus dem Weg gehen. Dann bleibt immer noch ein einfacher Schutz: keine fremden H?nde sch?tteln, die eigenen H?nde h?ufig waschen, T?rklinken, Aufzugskn?pfe, Haltegriffe und dergleichen nicht mit der blo?en Hand anfassen. Vielleicht werden viele Deutsche im Herbst eine Weile einen Mundschutz tragen. Aber vielleicht gew?hnen wir uns auch einfach an die Existenz der pandemischen Influenza (H1N1), wie die Virologen vom Paul-Ehrlich-Institut die Schweinegrippe nennen, so wie wir uns an die saisonale Grippe gew?hnt haben. Sie ist gef?hrlicher, heftiger und t?dlicher als die Schweinegrippe, l?sst aber die meisten Deutschen jeden Winter ziemlich kalt.

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    • #17
      Re: Augen zu und durch ! Deutschlands Irrweg in die Pandemie

      Die gesuchte Seite ist leider nicht verfügbar (Fehlernummer 404)


      Tagesschau.de

      Mehrkosten f?r Versicherte m?glich
      Kassen wollen Schweinegrippe-Impfung nicht zahlen


      Die Pharmakonzerne verzeichnen Millionen-Bestellungen f?r einen Impfstoff gegen die sogenannte Schweinegrippe und rechnen deshalb mit Milliarden-Ertr?gen. Doch w?hrend der Impfstoff noch nicht fertig entwickelt ist, streiten sich die Krankenkassen mit den Gesundheitsbeh?rden dar?ber, wer f?r die Schutzimpfung aufkommt.

      Vertreter gesetzlicher Krankenkassen forderten Bund und L?nder auf, die Kosten f?r die Schutzimpfungen zu ?bernehmen. Die Kosten daf?r seien "bisher nicht im Gesundheitsfonds einkalkuliert", lie? der Verband der Ersatzkassen (VDEK) in der "Leipziger Volkszeitung" verlauten. Andernfalls m?ssten die Krankenkassen eventuell Zusatzbeitr?ge von ihren Mitgliedern erheben.

      "Kosten bringen den Gesundheitsfonds ins Rutschen"
      Die zu erwartenden Kosten in H?he von 600 Millionen Euro seien "nicht eben mal so aus der Portokasse zu begleichen", sagte Rolf Steinbronn, Chef der AOK Plus, dem selben Blatt. Eine Summe dieser Gr??enordnung bringe die Kalkulation des Gesundheitsfonds "ins Rutschen". "Wir w?rden uns w?nschen, dass der Staat seiner Verantwortung nachkommt", sagte Matthias Jakob, Sprecher der Landesvertretung Sachsen der Techniker Krankenkasse (TK).
      Um Zusatzbeitr?ge f?r die Versicherten zu vermeiden, mahnte der Verband VDEK eine Verst?ndigung dar?ber an, wie die Ausgaben f?r die Schutzimpfungen zum Beispiel mit Steuermitteln ausgeglichen werden k?nnten.
      Im Herbst sollen etwa 22 Millionen Bundesb?rger gegen die Schweinegrippe geimpft werden. Das Bundesgesundheitsministerium bereitet eine Verordnung vor, wonach die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten ?bernehmen m?ssen.Stand: 28.07.2009 05:04 Uhr

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      • #18
        Re: Augen zu und durch ! Deutschlands Irrweg in die Pandemie

        Vertreter gesetzlicher Krankenkassen forderten Bund und L?nder auf, die Kosten f?r die Schutzimpfungen zu ?bernehmen. Die Kosten daf?r seien "bisher nicht im Gesundheitsfonds einkalkuliert", lie? der Verband der Ersatzkassen (VDEK) in der "Leipziger Volkszeitung" verlauten. Andernfalls m?ssten die Krankenkassen eventuell Zusatzbeitr?ge von ihren Mitgliedern erheben.
        Kommentar:
        Dass die bisher verfolgten politischen Vorstellungen, die Aufwendungen zur Bew?ltigung einer Pandemie mit "den vorhandenen Ressourcen" zu bew?ltigen w?ren, allenfalls Wunschdenken entsprach, war von vorneherein klar.

        Insofern ist es nur konsequent, dass die Krankenkassen jetzt geh?rig auf den Tisch hauen, und klarstellen, wie eine saubere und vrantwortungsvolle Finanzierung auszusehen hat.

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        • #19
          Re: Augen zu und durch ! Deutschlands Irrweg in die Pandemie


          Yahoo Deutschland Nachrichten 29.07.2009

          Schweinegrippen-Test wird nicht mehr von allen Kassen bezahlt

          Berlin (AP) Die Kosten f?r den Test auf Schweinegrippe werden einem Bericht der ?Bild?-Zeitung zufolge nicht mehr von allen Krankenkassen erstattet. Die 152 Euro f?r den Test w?rden derzeit nicht bezahlt, sagte die Sprecherin der Kassen?rztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), Heike Achtermann, der Zeitung zufolge.

          Per Kostenerstattung bezahlt werde ein 22 Euro teurer Schnelltest, der laut der Zeitung aber nur anzeigt, ob eine Influenza A oder B vorliegt. Das Schweinegrippen-Virus bestimme dann der PCR-Test, der 152 Euro koste. Dieser Test sei wichtig, damit die Gesundheits?mter die Verbreitung des Virus kontrollieren k?nnten, sagte die Hamburger Labormedizinerin Susanne Huggett der Zeitung zufolge.

          Wegen der Kosten f?r die massenhafte Impfung gegen die Schweinegrippe hatten die Krankenkassen bereits mit einer Erh?**** der Beitr?ge gedroht. Die gesetzlichen Versicherungen wollen Kosten auf die Beitragszahler umlegen, falls sich Bund, L?nder oder private Versicherungen nicht beteiligen. Das Bundesgesundheitsministerium widersprach jedoch am Dienstag den Verb?nden und will im August eine Rechtsverordnung erlassen. Unterdessen steigt die Zahl der Infizierten in Deutschland: Bis Montagnachmittag wurden 3.810 F?lle gez?hlt.
          ? 2009 The Associated Press.

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          • #20
            Re: Augen zu und durch ! Deutschlands Irrweg in die Pandemie

            wdr 2 - Beitrag: Radiosendung mit link zum Nachh?ren

            WDR2.de ist die Internetseite des Radiosenders WDR 2. Hier könnt Ihr die besten Inhalte noch einmal hören, findet Informationen zum Programm und zu den Aktionen des Senders.


            wdr 2 radio:
            Streit um Impfkosten

            Die Krankenkassen haben die L?nder aufgefordert, einen Teil der Kosten f?r die Schweinegrippe-Impfung zu ?bernehmen. Andernfalls drohen sie mit einer Beitragserh?****. "Entziehen sich die L?nder, die private Krankenversicherung und Beihilfetr?ger ihrer Verpflichtung, w?rde der Fonds entsprechend h?her belastet und damit auch die Beitragszahler", erkl?rte die Chefin des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung, Doris Pfeiffer, am Dienstag (28.07.09) in Berlin.

            Impfungen k?nnten bis zu einer Milliarde kosten
            Zwar w?rden die Krankenkassen ihren Teil im Kampf gegen die Schweinegrippe ?bernehmen und sich an den Kosten beteiligen. "Wir erwarten aber auch, dass sich die L?nder ihrer Verantwortung f?r die Gesundheit der Bev?lkerung stellen, die auf Basis der Pandemiepl?ne eindeutig zuzuordnen ist", hie? es in einer Stellungnahme Pfeiffers. Die Kosten der Schutzimpfung werden auf einen Betrag zwischen 600 Millionen und einer Milliarde Euro beziffert.

            Impfung zun?chst nur f?r 30 Prozent der Bev?lkerung
            Die Bundesl?nder bestellten in der vergangenen Woche rund 50 Millionen Dosen Impfstoff, der allerdings erst im Herbst bereitstehen soll. Damit sollen zun?chst 30 Prozent der Bev?lkerung gesch?tzt werden. Vorrang haben chronisch Kranke und Schwangere sowie Menschen, die im Gesundheitswesen oder bei Polizei und Feuerwehr arbeiten. Geplant ist eine zweifache Impfung, um eine gute Wirkung zu erzielen.

            WDR 2 Beitrag:
            Etgeton: Krankenkassen in der Pflicht

            Bei normalen Grippeschutzimpfungen haben die Krankenkassen bisher immer die Kosten ?bernommen, wie Stefan Etgeton vom Bundesverband der Verbraucherzentralen im WDR 2 Mittagsmagazin best?tigte. Auch bei den Impfungen gegen die Schweinegrippe seien erst einmal die Krankenkassen in der Pflicht, erkl?rte der Gesundheitsexperte im Gespr?ch mit Moderatorin Annette Wieners. Denn die Kassen h?tten auch den Vorteil davon, dass der Ausbruch der Krankheit und damit verbundene Kosten verh?tet w?rden. Der Gesundheitsexperte ?u?erte allerdings auch Verst?ndnis f?r die Forderung der Kassen nach einer Beteiligung des Staates, weil den geplanten Impfungen gegen die Schweinegrippe ein Pandemie-Plan der Bundesregierung zugrunde l?ge.

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            • #21
              Re: Augen zu und durch ! Deutschlands Irrweg in die Pandemie

              Wegen der Kosten für die massenhafte Impfung gegen die Schweinegrippe hatten die Krankenkassen bereits mit einer Erhö**** der Beiträge gedroht. Die gesetzlichen Versicherungen wollen Kosten auf die Beitragszahler umlegen, falls sich Bund, Länder oder private Versicherungen nicht beteiligen. Das Bundesgesundheitsministerium widersprach jedoch am Dienstag den Verbänden und will im August eine Rechtsverordnung erlassen. Unterdessen steigt die Zahl der Infizierten in Deutschland: Bis Montagnachmittag wurden 3.810 Fälle gezählt.
              © 2009 The Associated Press.
              Was soll die Rechtsverordnung enthalten? Dass das Geld vom Himmel zu fallen hat?

              Eine Pandemie ist teuer.

              Thats it

              Umfangreiche Pandemiepläne aufstellen ist eine Sache.

              Aber zu glauben, die Kosten könnten aus der Portokasse gezahlt werden, kann auch den Deutschen einfallen

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              • #22
                Re: Augen zu und durch ! Deutschlands Irrweg in die Pandemie



                Yahoo Deutschland Nachrichten 29.07.2009

                Verwirrung um Kosten?bernahme f?r Schweinegrippe-Tests

                Nach dem Streit um die Bezahlung der Schweinegrippe-Impfung gibt es nun auch Verwirrung um die Kosten?bernahme f?r die Tests, mit denen das Virus nachgewiesen wird. W?hrend das Bundesgesundheitsministerium und der Spitzenverband der gesetzlichen Kassen erkl?ren, die Tests seien Kassenleistung, sieht die Kassen?rztliche Bundesvereinigung (KBV) daf?r noch Regelungsbedarf.

                "Es ist nicht so, dass alle Kassen die Kosten automatisch ?bernehmen", sagte der Sprecher der Kassen?rztlichen Bundesvereinigung (KBV), Roland Stahl, der Nachrichtenagentur AFP. Es herrsche ein "Informationswirrwarr". Die Schnelltests sowie die sogenannten PCR-Tests, die dann erfolgen, wenn der Schnelltest positiv ausf?llt, seien derzeit keine Kassenleistung. Patienten sollten sich bei Tests auf Schweinegrippe deshalb in jedem Fall bei ihrer Krankenkasse r?ckversichern, r?t Stahl.

                Zwar bezahlen die Kassen die Kosten f?r einen Schnelltest, der rund 22 Euro kostet, in der Regel ?ber den Weg der Kostenerstattung. Das hei?t, der Versicherte zahlt in der Arztpraxis selbst, erh?lt dort eine Rechnung und reicht diese dann bei der Kasse ein. F?r den PCR-Test, mit dem das Virus genau bestimmt werden kann, sei die Kosten?bernahme derzeit aber nicht gekl?rt, sagte Heike Nachtermann von der Kassen?rztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe.

                Das Bundesgesundheitsministerium widersprach dem. "Alles, was medizinisch f?r die Krankenbehandlung notwendig ist, wird von den Kassen bezahlt", sagte eine Sprecherin. Was medizinisch notwendig sei, entscheide der Arzt. Auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen wies die Darstellung der ?rztevertreter zur?ck. "Der PCR-Test ist eine Kassenleistung", sagte Verbandssprecherin Ann Marini der AFP.

                Bei einem Gespr?ch wollen Vertreter der KBV und der gesetzlichen Kassen nun am Donnerstag ?ber das Thema beraten. Angesichts der deutlich steigenden Zahl von Schweinegrippef?llen m?sse die Kosten?bernahme generell gekl?rt werden, so dass k?nftig eine Abrechnung per Chipkarte m?glich sei, sagte Stahl.

                Erst am Dienstag hatte das Gesundheitsministerium Forderungen der gesetzlichen Krankenkassen nach einer Beteiligung von Bund und L?ndern an den Kosten f?r die geplante Schutzimpfung gegen Schweinegrippe zur?ckgewiesen. Nach Ansicht der Kassen sind die Kosten von mindestens 600 Millionen Euro nicht im Gesundheitsfonds einkalkuliert. Sie drohten deshalb mit der Erhebung von Zusatzbeitr?gen.

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                • #23
                  Re: Augen zu und durch ! Deutschlands Irrweg in die Pandemie

                  Zwar bezahlen die Kassen die Kosten für einen Schnelltest, der rund 22 Euro kostet, in der Regel über den Weg der Kostenerstattung. Das heißt, der Versicherte zahlt in der Arztpraxis selbst, erhält dort eine Rechnung und reicht diese dann bei der Kasse ein. Für den PCR-Test, mit dem das Virus genau bestimmt werden kann, sei die Kostenübernahme derzeit aber nicht geklärt, sagte Heike Nachtermann von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe.
                  Das entspricht der gültigen Rechtslage.

                  Wieder mal Märchenstunde im BGM:
                  Das Bundesgesundheitsministerium widersprach dem. "Alles, was medizinisch für die Krankenbehandlung notwendig ist, wird von den Kassen bezahlt", sagte eine Sprecherin. Was medizinisch notwendig sei, entscheide der Arzt.
                  Die Realitiät:
                  Influenza-Schnelltests

                  Auch Schnelltests sollen grundsätzlich nur bei eindeutiger Anamnese gemäß Falldefinition (siehe oben) und ggf. nach Rücksprache mit dem örtlichen Gesundheitsamt durchgeführt werden. Die Durchführung des Tests bei beunruhigten Patienten ohne Vorliegen der Kriterien sollte vermieden werden. Der Influenza-Schnelltest ist über das Kostenerstattungsprinzip bei Verdachtsfällen erstattungsfähig (Rechnungstellung analog GOÄ-Ziffer 4668 mit 1,15 fachen Satz in Höhe von 22,12 €).
                  Quelle: KV Hessen

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                  • #24
                    Re: Augen zu und durch ! Deutschlands Irrweg in die Pandemie

                    Zitat (aus posts 23 + 24):
                    "Zwar bezahlen die Kassen die Kosten f?r einen Schnelltest, der rund 22 Euro kostet, in der Regel ?ber den Weg der Kostenerstattung. Das hei?t, der Versicherte zahlt in der Arztpraxis selbst, erh?lt dort eine Rechnung und reicht diese dann bei der Kasse ein. F?r den PCR-Test, mit dem das Virus genau bestimmt werden kann, sei die Kosten?bernahme derzeit aber nicht gekl?rt, sagte Heike Nachtermann von der Kassen?rztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe."


                    Was die "Verwirrung" um die Kosten f?r die Durchf?hrung von wenig spezifischen Influenza-Schnelltests (Sensitivit?t der Schnelltersts f?r die pandemische Influenza A H1N1 nur 50 %, d.h. zur H?lfte falsch negative Befunde !) und spezifischen PCR-Tests auf neue Influenza angeht:

                    Die Gesundheitsbeh?rde der Stadt M?nchen weist die niedergelassenen ?rzte sehr deutlich auf ihre Verpflichtungen hin, ihre Praxis und ihr Handeln nach den medizinischen Erfordernissen und der geltenden Verordnungslage auszurichten. Im Falle unzureichender Schutzma?nahmen wird mit der Schliessung der praxis f?r 1 Woche gedroht. Zu den Kosten sagt die Gesundheitsbeh?rde nichts.http://www.kvb.de/fileadmin/data/dok...ene_090716.pdf


                    Die KV Bayern hat ein entsprechendes Schreiben auf ihrer internet-Seite eingestellt. Die KV Bayern ?u?ert sich aber nicht zu den Kosten bzw. der Kostenerstattung f?r die PCR-Tests (die bei rund 152 ? liegen !) sondern nur zu den Influenza-Schnelltests (22 ?).
                    Startseite des Internetauftritts der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns mit aktuellen Meldungen und diversen Direkteinstiegsmöglichkeiten zu Themenseiten und Services.



                    Gleichzeitig bezieht auch das RKI eindeutig Stellung zu den medizinischen Indikationes f?r den PCR-Test (nicht zu dessen Kostenerstattung):

                    Sie haben eine Internetseite des Robert Koch-Instituts gewählt, die leider nicht oder nicht mehr existiert. Am besten Sie besuchen unsere Startseite (klicken Sie dazu einfach links oben auf das RKI-Logo) und folgen dem gewünschten Pfad – über die horizontale Hauptnavigation, die A-Z-Module oder das Inhaltsverzeichnis am Fuß der Seite. Sollten Ihnen darüber hinaus fehlerhafte Links auffallen, wären wir für einen Hinweis an das Postfach Webmaster dankbar.

                    Robert Koch Institut:
                    Hinweise zur labordiagnostischen Sicherung der Diagnose einer Infektion mit dem neuen Influenza A/H1N1-Virus
                    Die labordiagnostische Sicherung von Erkrankungen an der Neuen Influenza A/H1N1 ist in der aktuellen Situation insbesondere dann erforderlich, wenn hieraus therapeutische Schlussfolgerungen f?r die Betroffenen oder Schutzma?nahmen f?r die ?ffentliche Gesundheit (z.B. h?usliche Quarant?ne von Kontaktpersonen) abgeleitet werden k?nnen. In diesen besonderen F?llen reicht es nicht, sog. Schnelltests einzusetzen, f?r die ohnehin keine Anwendungsempfehlung zur Fallabkl?rung einer Neuen Influenza A/H1N1 besteht. Ebenfalls ist es in diesen besonderen F?llen nicht ausreichend, lediglich eine klinisch-epidemiologische Diagnose zu erstellen.Bei der Materialgewinnung und technischen Durchf?hrung der Verfahren sind bestimmte Voraussetzungen zu beachten.
                    Diesbez?gliche Empfehlungen sind am RKI mit der Unterst?tzung der Influenzakommission in Vorbereitung.
                    Stand: 29.07.2009

                    ABER: Warum machen es sich die niedergelassenen ?rzte denn so schwer ?
                    Ich empfehle folgendes Vorgehen, damit die Kosten f?r den PCR-Test von Vornherein beim Gesundheitsamt bleiben:



                    Den "Verdacht" auf einen Fall von Schweinegrippe zu ?u?ern, ist gar nicht schwer (und daf?r muss z.B. auch NICHT Fieber vorliegen):

                    http://www.rki.de/cln_153/nn_200120/...nweiseArzt.pdf
                    Robert Koch Institut: Hinweise f?r ?rzte zur Feststellung und Meldung eines Verdachtes auf Neue Influenza (A/H1N1)
                    " (...) Zu melden ist der Krankheitsverdacht eines Falles der neuen Influenza (A/H1N1), jede nachgewiesene Erkrankung sowie jeder im Zusammenhang mit einer (m?glichen) neuen Influenza (A/H1N1) aufgetretene Todesfall.
                    Ein Krankheitsverdacht liegt vor, wenn respiratorische Beschwerden mit oder ohne Fieber im zeitlichen Zusammenhang zu m?glichen Kontakten mit erkrankten Personen im engeren privaten oder beruflichen Umfeld (auch im Rahmen einer Reise) auftreten, die zur einer Ansteckung durch neue Influenza gef?hrt haben k?nnen.(...)"



                    Der Verdacht auf der Basis dieser RKI-Ver?ffentlichung triggert sofort die Verpflichtung zur Meldung ans Gesundheitsamt.

                    Sodann liegt folgender Sachverhalt des Infektionsschutzgesetzes vor:

                    IfSG (2000):

                    5. Abschnitt
                    Bek?mpfung ?bertragbarer Krankheiten

                    ? 24
                    Behandlung ?bertragbarer Krankheiten

                    Die Behandlung von Personen, die an einer der in ? 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 5 oder ? 34 Abs. 1 genannten ?bertragbaren Krankheiten erkrankt oder dessen verd?chtig sind oder die mit einem Krankheitserreger nach ? 7 infiziert sind, ist insoweit im Rahmen der berufsm??igen Aus?bung der Heilkunde nur ?rzten gestattet. (?). Als Behandlung im Sinne der S?tze 1 und 2 gilt auch der direkte und indirekte Nachweis eines Krankheitserregers f?r die Feststellung einer Infektion oder ?bertragbaren Krankheit; (?)

                    ? 25
                    Ermittlungen, Unterrichtungspflichten des Gesundheitsamtes
                    bei Blut-, Organ-, Gewebe- oder Zellspendern

                    (1) Ergibt sich oder ist anzunehmen, dass jemand krank, krankheitsverd?chtig, ansteckungsverd?chtig oder Ausscheider ist oder dass ein Verstorbener krank, krankheitsverd?chtig oder Ausscheider war, so stellt das Gesundheitsamt die erforderlichen Ermittlungen an, insbesondere ?ber Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Krankheit. (?)

                    ? 26
                    Durchf?hrung
                    (?)
                    (2) Die in ? 25 Abs. 1 genannten Personen k?nnen durch das Gesundheitsamt vorgeladen werden. Sie k?nnen durch das Gesundheitsamt verpflichtet werden, Untersuchungen und Entnahmen von Untersuchungsmaterial an sich vornehmen zu lassen,
                    insbesondere die erforderlichen ?u?erlichen Untersuchungen, R?ntgenuntersuchungen, Tuberkulintestungen, Blutentnahmen und Abstriche von Haut und Schleimh?uten durch die Beauftragten des Gesundheitsamtes zu dulden sowie das erforderliche Untersuchungsmaterial auf Verlangen bereitzustellen.

                    ? 27
                    Teilnahme des behandelnden Arztes

                    Der behandelnde Arzt ist berechtigt, mit Zustimmung des Patienten an den Untersuchungen nach ? 26 sowie an der inneren Leichenschau teilzunehmen.


                    Daraus kann man eindeutig lesen, dass die erforderlichen Ermittlungen (zur Best?tigung oder zum Ausschluss des Verdachtes) durch das Gesundheitsamt (!) also nicht den niedergelassenen Arzt zu erfolgen haben.

                    Das Gesundheitsamt (!) kann Schleimhautabstriche anordnen und n?tigenfalls erzwingen. Der behandelnde Arzt ist lediglich berechtigt, aber nicht verpflichtet an diesen Untersuchungen teilzunehmen.

                    Der "Verdachts-Tatbestand" auf Schweinegrippe muss der Entscheidung zur Abstrichnahme eines PCR-Tests vorangehen, also auch dessen Meldung. Die Therapieentscheidung zur Gabe von Tamiflu muss ebenfalls bereits im Stadium des Verdachts erfolgen und darf nicht durch das Abwarten auf das Ergebnis des PCR-Tests verz?gert werden. Diese Entscheidung braucht ausdr?cklich nicht vom Vorliegen eines positiven Influenza-Schnelltests abh?ngig gemacht zu werden. Vom Schnelltest wird seitens des RKI (s.o.) sogar gerade abgeraten.(Zitat: "In diesen besonderen F?llen reicht es nicht, sog. Schnelltests einzusetzen, f?r die ohnehin keine Anwendungsempfehlung zur Fallabkl?rung einer Neuen Influenza A/H1N1 besteht. Ebenfalls ist es in diesen besonderen F?llen nicht ausreichend, lediglich eine klinisch-epidemiologische Diagnose zu erstellen.")

                    Der niedergelassene Arzt sollte also den Verdacht an das Gesundheitsamt melden und sich DANN (erst DANN !) vom Arzt des Gesundheitsamtes die beh?rdliche Anordnung zur Durchf?hrung des PCR-Tests gem?? ? 25-27 IfSG einholen. Wenn die Gesundheitsbeh?rde den PCR-Test auf der Basis der Verdachtsmeldung anordnet, ist der behandelnde Arzt von diesem Zeitpunkt an lediglich als ausf?hrendes Hilfsorgan der nach ? 25 f?r die erforderlichen Ermittlungen verantwortlichen und anordnenden Beh?rde anzusehen (er sollte sich dessen im Gespr?ch mit dem Gesundheitsamt dieses Umstands ausdr?cklich vergewissern und dies dokumentieren).
                    Der behandelnde Arzt kann es dem Gesundheitsamt freistellen, ob er den Test auf der Basis der beh?rdlichen Anordnung (d.h. ersatzweise f?r das Gesundheitsamt) durchf?hrt oder ob das Gesundheitsamt den PCR-Abstrich selbst durchzuf?hren will.
                    Seine Therapieentscheidung (bez?glich Tamiflu) bleibt davon unber?hrt.

                    Bei diesem Vorgehen ist meines Erachtens die Gesundheitsbeh?rde auch der Kostentr?ger und nicht der behandelnde Arzt ("Wer bestellt, bezahlt").

                    Im Sinne des RKI-statements ist der PCR-Test nat?rlich therapeutisch relevant, z.B. weil die Entscheidung ?ber die Fortf?hrung der Tamiflu-Therapie oder deren vorzeitigen Abbruch erst nach Vorliegen des Befundes zu treffen ist und auch die Dauer und Intensit?t von Quarant?nema?nahmen bzw. die Dauer des Fernbleibens vom Arbeits- oder Ausbildungsplatz davon tangiert werden kann (bei Patienten mit Publikumskontakt an ihrem Arbeitsplatz oder auch bei Sch?lern und Studenten). Bezogen auf evtl. nicht selbst erkrankte Kontaktpersonen bestimmen die beh?rdlichen Anordnungen (z.B. Quarant?ne von Familienangeh?rigen) auch ?ber den Tr?ger der Verdienstausfallentsch?digung nach dem IfSG (anstelle des Arbeitgebers).



                    FAZIT: "Verdacht" nach klinischen und epidemiologischen Aspekten feststellen, dann den Verdachtsfall formal an das Gesundheitsamt melden und die Durchf?hrung des PCR-Tests durch das Gesundheitsamt (!) anordnen lassen (und diesen Sachverhalt dokumentieren) oder dessen Durchf?hrung an das Gesundheitsamt unter Hinweis auf die gesetzlichen Zust?ndigkeiten nach dem IfSG delegieren.
                    Die Kosten f?r den PCR-Tests muss unter diesen Bedingungen dann m.E. das Gesundheitsamt tragen ! Wurde das Gesundheitsamt nicht involviert, bleibt der niedergelassene Arzt allerdings vermutlich auf den Kosten sitzen (z.B. wenn sich die Diagnose nicht best?tigt).

                    Comment


                    • #25
                      Re: Augen zu und durch ! Deutschlands Irrweg in die Pandemie

                      FAZIT: "Verdacht" nach klinischen und epidemiologischen Aspekten feststellen, dann den Verdachtsfall formal an das Gesundheitsamt melden und die Durchf?hrung des PCR-Tests durch das Gesundheitsamt (!) anordnen lassen (und diesen Sachverhalt dokumentieren) oder dessen Durchf?hrung an das Gesundheitsamt unter Hinweis auf die gesetzlichen Zust?ndigkeiten nach dem IfSG delegieren.
                      Die Kosten f?r den PCR-Tests muss unter diesen Bedingungen dann m.E. das Gesundheitsamt tragen ! Wurde das Gesundheitsamt nicht involviert, bleibt der niedergelassene Arzt allerdings vermutlich auf den Kosten sitzen (z.B. wenn sich die Diagnose nicht best?tigt).
                      Das Gesundheitsamt ist ja (zumindest im Regelfall) involviert, da niemand eine PCR ohne Vorliegen des Verdachtsfalles veranl??t.

                      Wichtig ist v.a. die Feststellung, dass ab Feststellung Verdachtsfall ? 24 ff ISG zur anwendung kommen.

                      Das sollte eigentlich jeder zur Kenntnis nehmen.

                      Keywords: ISG ?24 Infektionsschutzgesetz

                      Comment


                      • #26
                        Re: Augen zu und durch ! Deutschlands Irrweg in die Pandemie

                        Der niedergelassene Arzt sollte also den Verdacht an das Gesundheitsamt melden und sich DANN (erst DANN !) vom Arzt des Gesundheitsamtes die beh?rdliche Anordnung zur Durchf?hrung des PCR-Tests gem?? ? 25-27 IfSG einholen. Wenn die Gesundheitsbeh?rde den PCR-Test auf der Basis der Verdachtsmeldung anordnet, ist der behandelnde Arzt von diesem Zeitpunkt an lediglich als ausf?hrendes Hilfsorgan der nach ? 25 f?r die erforderlichen Ermittlungen verantwortlichen und anordnenden Beh?rde anzusehen
                        Ich frage mich, ob das Gesundheitsamt nicht gleich selbst die Untersuchung durchf?hrt. Der Patient m?sste sonst noch einmal in die Praxis, was epidemiologisch wirklich Unsinn ist.

                        ? 25,2 Infektionsschutzgesetz sieht das ja auch so vor. "
                        ".. so stellt das Gesundheitsamt die erforderlichen Ermittlungen an, insbesondere ?ber Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Krankheit. (?)
                        "
                        nicht: "ordnet an"

                        ? 26 l?sst sich auch nur so interpretieren.

                        Genau genommen ergibt sich bei dieser Interpretation ar keine Indikation f?r den Haus/Facharzt.

                        Der Arzt sollte einer evtll erfolgnden Beh?rdenanordung widersprechen.

                        Gegenmeinungen?

                        Keywords: Beh?rdenanordnung Infektionsschutzgesetz

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                        • #27
                          Re: Augen zu und durch ! Deutschlands Irrweg in die Pandemie

                          <?xml:namespace prefix = o ns = "urn:schemas-microsoft-com:office:office" /><o:p></o:p>
                          Neue Influenza ?A H1N1 09? - Information der M?nchner ?rzteschaft ?ber die KVB<o:p></o:p>
                          Sehr geehrte Damen und Herren,<o:p></o:p>
                          <o:p></o:p>
                          Die aktuell stark steigenden Fallzahlen von Infektionen mit Influenza A H1N1 09 (anfangs ?Schweinegrippe?) f?hren trotz bisher ?berwiegend leichten Verlaufs zu vermehrten Inanspruchnahmen und Nachfragen nach A H1N1-Testungen mit dem verbundenen Informationsbedarf. Zunehmend werden Sie im Bereich der Individualmedizin ? und wir im Bereich ?ffentliche Gesundheit ? mit Fragen zur Diagnostik oder zum Fallmanagement konfrontiert.
                          <o:p></o:p>
                          Bedenklich stimmt, dass betroffene Patienten zunehmend h?ufiger das Referat f?r Gesundheit und Umwelt (RGU) kontaktieren und berichten, dass sie von Kolleginnen und Kollegen der ambulanten Versorgung abgewiesen oder nicht untersucht werden ? sowohl im Praxisbereich als auch durch Notdienst?rzte. Deshalb sieht sich die Abteilung Gesundheitsschutz (RGU-GS) zur folgenden Mitteilung hinsichtlich der diesbez?glichen Vorgehensweise veranlasst:<o:p></o:p>
                          <o:p></o:p>
                          1. Die gemeinsame Strategie zum Hinausz?gern der bev?lkerungsweiten Verbreitung des Neuen Virus ist in Deutschland weiterhin die aktive Fallfindung und nachfolgende<o:p></o:p>
                          Kontaktminimierung (derzeit noch kein Strategiewechsel).<o:p></o:p>
                          <o:p></o:p>
                          2. Da jeder Arzt zur Untersuchung und Behandlung Erkrankter ? auch bei<o:p></o:p>
                          Infektionskrankheiten - verpflichtet ist, m?ssen Sie bzw. Ihre Praxis die notwendigen<o:p></o:p>
                          Schutzmittel wie Mund-Nasen-Schutz, Handschuhe, Kittel und Schutzbrille<o:p></o:p>
                          entsprechend arbeitsmedizinischer Bestimmungen vorhalten (ABAS 609). Wir<o:p></o:p>
                          verweisen dazu auf das Schreiben zu Hygienema?nahmen im Bereich des<o:p></o:p>
                          Arbeitsschutzes der Abteilung Hygiene und Umweltmedizin (RGU-HU) vom<o:p></o:p>
                          28.04.2009.<o:p></o:p>
                          <o:p></o:p>
                          3. Bei einer Untersuchung oder Abstrichentnahme ohne entsprechende<o:p></o:p>
                          Schutzma?nahmen ist bei positivem Testergebnis des Patienten f?r medizinisches<o:p></o:p>
                          Personal mit Kontakt zu vulnerablem Klientel ein T?tigkeitsverbot f?r die Dauer der<o:p></o:p>
                          maximalen Inkubationszeit (7 Tage) notwendig.<o:p></o:p>
                          <o:p></o:p>
                          4. Bei begr?ndeten Verdachtsf?llen (eindeutige Grippesymptomatik mit Fieber und Aufenthalt in einem Land mit fortlaufender Mensch-zu-Mensch-?bertragung oder mit direktem Kontakt zu einem best?tigten Fall1) sollte aus Sicht des ?ffentlichen Gesundheitsdienstes (?GD) eine Diagnostik m?glichst umgehend erfolgen.<o:p></o:p>
                          <o:p></o:p>
                          5. Daher bitten wir Sie, sich mit den ben?tigten Materialien zur Abstrichentnahme<o:p></o:p>
                          (Abstrichsets und Probenbegleitscheine) zu bevorraten.<o:p></o:p>
                          <o:p></o:p>
                          6. Ansonsten liegt die Entscheidung zu einer Testung auf Influenza A H1N1 09 in<o:p></o:p>
                          individueller ?rztlicher Verantwortung, ebenso wie die Indikationsstellung zur station?ren Aufnahme oder antiviralen Therapie.<o:p></o:p>
                          <o:p></o:p>
                          7. Die Testung von Kontaktpersonen hat keine Bedeutung hinsichtlich der Dauer der<o:p></o:p>
                          Ma?nahmen. Bei (noch) symptomlosen Personen ist die RT-PCR ohnehin negativ.<o:p></o:p>
                          <o:p></o:p>
                          8. Die Untersuchung der Proben mittels RT-PCR auf A H1N1 erfolgt inzwischen nicht nur am LGL, sondern auch durch eine Reihe von Laboren einschl. der Universit?ts-<o:p></o:p>
                          Virologien, so dass in der Regel auch kein zus?tzlicher Probentransport anf?llt.<o:p></o:p>
                          <o:p></o:p>
                          9. Bereits der Verdacht auf ?Neue Grippe? ist mit dem spezifischen Meldeformular2 auf dem ?blichem Weg (Faxmeldung an das RGU, Sachgebiet Infektionsschutz, Fax-<o:p></o:p>
                          Nummer 233-47814 innerhalb von 24 Stunden) zu melden.<o:p></o:p>
                          <o:p></o:p>
                          10. Patienten, die keiner station?ren Behandlung bed?rfen, sind ambulant zu versorgen und auch nicht zur Diagnostik in die Krankenh?user zu schicken.<o:p></o:p>
                          <o:p></o:p>
                          11. Aus Gr?nden des Infektionsschutzes (Weiterverbreitung ?ber Praxis) ist es vorteilhaft, die Patienten gesch?tzt zu Hause zu untersuchen und dort auch die diagnostischen Proben zu gewinnen. Abends ist daher der ?Taxi-Doktor? einer Bereitschaftspraxis vorzuziehen.<o:p></o:p>
                          <o:p></o:p>
                          12. Verdachtsf?lle in ihrer Praxis, die keine station?re Behandlung ben?tigen, k?nnen,<o:p></o:p>
                          sofern Sie ?ber entsprechende Hygienema?nahmen aufgekl?rt wurden, auch<o:p></o:p>
                          selbst?ndig und in ?ffentlichen Verkehrsmitteln mit Mund-Nasen-Schutz nach Hause<o:p></o:p>
                          zur?ckkehren.<o:p></o:p>
                          <o:p></o:p>
                          2http://www.rki.de/cln_100/nn_200120/DE/Content/InfAZ/I/Influenza/IPV/Schweinegrippe__Meldeformular<o:p></o:p>
                          Das liest sich ein wenig anders.

                          Haben Sie das Referat mal mit den Bestimmungen des ISG zu konfrontiert, und um Stellungnahme gebeten?

                          W?re imho dringend angezeigt
                          http://www.kvb.de/fileadmin/data/dok...ene_090716.pdf

                          Comment


                          • #28
                            Re: Augen zu und durch ! Deutschlands Irrweg in die Pandemie

                            ABER: Warum machen es sich die niedergelassenen ?rzte denn so schwer ?
                            Ich empfehle folgendes Vorgehen, damit die Kosten f?r den PCR-Test von Vornherein beim Gesundheitsamt bleiben:
                            Ich denke, die Antwort liegt hier:

                            Bedenklich stimmt, dass betroffene Patienten zunehmend h?ufiger das Referat f?r Gesundheit und Umwelt (RGU) kontaktieren und berichten, dass sie von Kolleginnen und Kollegen der ambulanten Versorgung abgewiesen oder nicht untersucht werden ? sowohl im Praxisbereich als auch durch Notdienst?rzte

                            Comment


                            • #29
                              Re: Augen zu und durch ! Deutschlands Irrweg in die Pandemie

                              Haben Sie das Referat mal mit den Bestimmungen des ISG zu konfrontiert, und um Stellungnahme gebeten?
                              Bisher keine Antwort.

                              Comment


                              • #30
                                Re: Augen zu und durch ! Deutschlands Irrweg in die Pandemie

                                Der Verdacht auf der Basis dieser RKI-Ver?ffentlichung triggert sofort die Verpflichtung zur Meldung ans Gesundheitsamt.

                                Sodann liegt folgender Sachverhalt des Infektionsschutzgesetzes vor:
                                IfSG (2000):

                                5. Abschnitt
                                Bek?mpfung ?bertragbarer Krankheiten

                                ? 24
                                Behandlung ?bertragbarer Krankheiten

                                Die Behandlung von Personen, die an einer der in ? 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 5 oder ? 34 Abs. 1 genannten ?bertragbaren Krankheiten erkrankt oder dessen verd?chtig sind oder die mit einem Krankheitserreger nach ? 7 infiziert sind, ist insoweit im Rahmen der berufsm??igen Aus?bung der Heilkunde nur ?rzten gestattet. (?). Als Behandlung im Sinne der S?tze 1 und 2 gilt auch der direkte und indirekte Nachweis eines Krankheitserregers f?r die Feststellung einer Infektion oder ?bertragbaren Krankheit; (?)

                                ? 25
                                Ermittlungen, Unterrichtungspflichten des Gesundheitsamtes
                                bei Blut-, Organ-, Gewebe- oder Zellspendern

                                (1) Ergibt sich oder ist anzunehmen, dass jemand krank, krankheitsverd?chtig, ansteckungsverd?chtig oder Ausscheider ist oder dass ein Verstorbener krank, krankheitsverd?chtig oder Ausscheider war, so stellt das Gesundheitsamt die erforderlichen Ermittlungen an, insbesondere ?ber Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Krankheit. (?)

                                ? 26
                                Durchf?hrung
                                (?)
                                (2) Die in ? 25 Abs. 1 genannten Personen k?nnen durch das Gesundheitsamt vorgeladen werden. Sie k?nnen durch das Gesundheitsamt verpflichtet werden, Untersuchungen und Entnahmen von Untersuchungsmaterial an sich vornehmen zu lassen,
                                insbesondere die erforderlichen ?u?erlichen Untersuchungen, R?ntgenuntersuchungen, Tuberkulintestungen, Blutentnahmen und Abstriche von Haut und Schleimh?uten durch die Beauftragten des Gesundheitsamtes zu dulden sowie das erforderliche Untersuchungsmaterial auf Verlangen bereitzustellen.

                                ? 27
                                Teilnahme des behandelnden Arztes

                                Der behandelnde Arzt ist berechtigt, mit Zustimmung des Patienten an den Untersuchungen nach ? 26 sowie an der inneren Leichenschau teilzunehmen.
                                Daraus kann man eindeutig lesen, dass die erforderlichen Ermittlungen (zur Best?tigung oder zum Ausschluss des Verdachtes) durch das Gesundheitsamt (!) also nicht den niedergelassenen Arzt zu erfolgen haben.

                                Das Gesundheitsamt (!) kann Schleimhautabstriche anordnen und n?tigenfalls erzwingen. Der behandelnde Arzt ist lediglich berechtigt, aber nicht verpflichtet an diesen Untersuchungen teilzunehmen.
                                Das Gesundheitsamt interpretiert nach der mir nunmehr vorliegenden Stellungnahme die Regelung anders:
                                Demnach bezieht sich die Regelung des ? 25:

                                so stellt das Gesundheitsamt die erforderlichen Ermittlungen an, insbesondere ?ber Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Krankheit. (?)
                                "Art" nicht als Diagnoseauftrag im Indivualfall, sondern im epidemiologischen Sinn.

                                Au?erdem wird mitgeteilt, dass eine Konzept?nderung dahingehend eingetreten ist, als nicht mehr in jedem Verdachtsfall zwingend eine Laboruntersuchung f?r erforderlich gehalten wird.

                                Probematerial, Verpackung und Versand sind ?brigens kostenlos.

                                Den Originaltext kann per PN angefordert werden

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